Wiederaufnahme der Sitzungsperiode Ich erkläre die am Freitag, dem 17. Dezember unterbrochene Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für wiederaufgenommen, wünsche Ihnen nochmals alles Gute zum Jahreswechsel und hoffe, daß Sie schöne Ferien hatten.

Wie Sie feststellen konnten, ist der gefürchtete -"Millenium-Bug-‘ nicht eingetreten. Doch sind Bürger einiger unserer Mitgliedstaaten Opfer von schrecklichen Naturkatastrophen geworden. Im Parlament besteht der Wunsch nach einer Aussprache im Verlauf dieser Sitzungsperiode in den nächsten Tagen. Heute möchte ich Sie bitten - das ist auch der Wunsch einiger Kolleginnen und Kollegen -, allen Opfern der Stürme, insbesondere in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union, in einer Schweigeminute zu gedenken. Ich bitte Sie, sich zu einer Schweigeminute zu erheben.

(Das Parlament erhebt sich zu einer Schweigeminute.) Frau Präsidentin, zur Geschäftsordnung. Wie Sie sicher aus der Presse und dem Fernsehen wissen, gab es in Sri Lanka mehrere Bombenexplosionen mit zahlreichen Toten. Zu den Attentatsopfern, die es in jüngster Zeit in Sri Lanka zu beklagen gab, zählt auch Herr Kumar Ponnambalam, der dem Europäischen Parlament erst vor wenigen Monaten einen Besuch abgestattet hatte. Wäre es angemessen, wenn Sie, Frau Präsidentin, der Präsidentin von Sri Lanka in einem Schreiben das Bedauern des Parlaments zum gewaltsamen Tod von Herrn Ponnambalam und anderen Bürgern von Sri Lanka übermitteln und sie auffordern würden, alles in ihrem Kräften stehende zu tun, um nach einer friedlichen Lösung dieser sehr schwierigen Situation zu suchen? Ja, Herr Evans, ich denke, daß eine derartige Initiative durchaus angebracht ist. Wenn das Haus damit einverstanden ist, werde ich dem Vorschlag von Herrn Evans folgen. Frau Präsidentin, zur Geschäftsordnung. Könnten Sie mir eine Auskunft zu Artikel 143 im Zusammenhang mit der Unzulässigkeit geben? Meine Frage betrifft eine Angelegenheit, die am Donnerstag zur Sprache kommen wird und auf die ich dann erneut verweisen werde.

Das Parlament wird sich am Donnerstag mit dem Cunha-Bericht über mehrjährige Ausrichtungsprogramme befassen, der in Absatz 6 vorschlägt, daß Länder, die ihr Soll zur Flottenverkleinerung nicht erfüllen, jährlich mit einer Art Quotenstrafe belegt werden sollen. Und zwar sollen derartige Strafen trotz des Grundsatzes der relativen Stabilität verhängt werden. Ich meine, daß der Grundsatz der relativen Stabilität einen elementaren Rechtsgrundsatz der gemeinsamen Fischereipolitik darstellt und ein Vorschlag, diesen zu unterlaufen, rechtlich unzulässig wäre. Ich möchte wissen, ob es möglich ist, einen Einwand gegen ein Dokument zu erheben, bei dem es sich lediglich um einen Bericht und keinen Legislativvorschlag handelt, und ob ich befugt bin, dies am Donnerstag zu tun. Genau dann können Sie, wenn Sie wollen, diese Frage ansprechen, d.-h. am Donnerstag zu Beginn der Aussprache über den Bericht. Frau Präsidentin! Die erste diesjährige Tagung des Europäischen Parlaments fällt leider damit zusammen, daß in den Vereinigten Staaten, in Texas, für Donnerstag dieser Woche die Hinrichtung eines zum Tode verurteilten 34jährigen jungen Mannes namens Hicks festgelegt worden ist.

Auf Wunsch eines französischen Mitglieds, Herrn Zimeray, wurde bereits eine Petition eingereicht, die von vielen, auch von mir selbst, unterzeichnet worden ist. Gemäß der vom Europäischen Parlament und von der gesamten Europäischen Union nunmehr ständig vertretenen Linie möchte ich Sie jedoch bitten, den ganzen Einfluß Ihres Amtes und der Institution, die Sie vertreten, bei dem Präsidentschaftskandidaten und Gouverneur von Texas, George W. Bush, der zur Aussetzung der Vollstreckung des Todesurteils und zur Begnadigung des Verurteilten befugt ist, geltend zu machen.

All dies entspricht den Grundsätzen, die wir stets verteidigt haben. Vielen Dank, Herr Segni, das will ich gerne tun. Das ist ganz im Sinne der Position, die wir als Parlament immer vertreten haben. Frau Präsidentin! Ich möchte Sie auf einen Fall aufmerksam machen, mit dem sich dieses Parlament immer wieder befaßt hat. Das ist der Fall von Alexander Nikitin. Wir freuen uns hier alle, daß das Gericht ihn freigesprochen und deutlich gemacht hat, daß auch in Rußland der Zugang zu Umweltinformationen konstitutionelles Recht ist. Nun ist es aber so, daß er wieder angeklagt werden soll, weil der Staatsanwalt in Berufung geht. Wir wissen und wir haben es in wirklich sehr vielen Entschließungen festgestellt - gerade während der letzten Plenartagung des vergangenen Jahres-, daß dies nicht nur ein juristischer Fall ist und daß es falsch ist, Alexander Nikitin Kriminalität und Verrat vorzuwerfen, weil wir als Betroffene von seinen Ergebnissen einen Nutzen haben. Diese Ergebnisse sind die Grundlage für die europäischen Programme zum Schutz der Barentsee, und deswegen bitte ich Sie, einen Briefentwurf, der Ihnen die wichtigsten Fakten schildert, zu prüfen und im Sinne der Beschlüsse des Parlaments in Rußland diese Position deutlich zu machen. Frau Schroedter, ich bin gerne bereit, die damit zusammenhängenden Fakten zu prüfen, wenn mir Ihr Brief vorliegt. Frau Präsidentin, zunächst besten Dank dafür, daß Sie Wort gehalten haben und nun in der ersten Sitzungsperiode des neuen Jahres das Angebot an Fernsehprogrammen in unseren Büros tatsächlich enorm erweitert ist. Dennoch, Frau Präsidentin, wurde meinem Wunsch nicht entsprochen. Zwar können wir jetzt zwei finnische und einen portugiesischen, nach wie vor aber keinen niederländischen Sender empfangen. Ich hatte Sie aber um ein niederländisches Programm gebeten, denn auch wir Niederländer möchten die Nachrichten verfolgen, wenn wir jeden Monat hierher in die Verbannung geschickt werden. Deshalb möchte ich Sie nochmals ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß auch ein niederländischer Sender eingespeist wird. Frau Plooij-van Gorsel, ich kann Ihnen mitteilen, daß dieser Punkt am Mittwoch auf der Tagesordnung der Quästoren steht. Ich hoffe, daß dort in Ihrem Sinne entschieden wird. Frau Präsidentin, können Sie mir sagen, warum sich dieses Parlament nicht an die Arbeitsschutzregelungen hält, die es selbst verabschiedet hat? Weshalb wurde die Luftqualität in diesem Gebäude seit unserer Wahl nicht ein einziges Mal überprüft? Weshalb ist der Arbeitsschutzausschuß seit 1998 nicht ein einziges Mal zusammengetreten? Warum hat weder im Brüsseler noch im Straßburger Parlamentsgebäude eine Brandschutzübung stattgefunden? Warum finden keine Brandschutzbelehrungen statt? Warum wurde nach meinem Unfall nichts unternommen, um die Treppen sicherer zu machen? Warum wird in den Nichtraucherzonen das Rauchverbot nicht durchgesetzt? Es ist eine Schande, daß wir Regeln verabschieden, an die wir uns dann selbst nicht halten.

Frau Lynne, Sie haben völlig recht, und ich werde prüfen, ob all dies wirklich so ist. Ich werde die Frage auch den Quästoren unterbreiten. Ich bin mir sicher, daß diese großen Wert darauf legen, daß wir die Rechtsvorschriften, die wir verabschieden, auch selbst einhalten. Frau Präsidentin! Frau Díez González und ich hatten einige Anfragen zu bestimmten, in einer spanischen Zeitung wiedergegebenen Stellungnahmen der Vizepräsidentin, Frau de Palacio, gestellt. Die zuständigen Dienste haben sie nicht in die Tagesordnung aufgenommen, da sie der Meinung waren, sie seien schon in einer vorangegangenen Sitzung beantwortet worden.

Ich bitte, diese Entscheidung zu überdenken, weil das nicht der Fall ist. Die früher beantworteten Anfragen bezogen sich auf das Auftreten von Frau de Palacio in einer bestimmten Angelegenheit, nicht auf die am 18. November des vergangenen Jahres in der Tageszeitung ABC erschienenen Erklärungen. Lieber Kollege, wir werden das prüfen. Ich muß Ihnen aber sagen, daß ich die Lage im Moment für etwas verworren halte. Wir werden das aber sehr genau prüfen, damit alles seine Richtigkeit hat. Frau Präsidentin, ich wüßte gern, ob das Parlament in dieser Woche ein deutliches Signal unserer Unzufriedenheit bezüglich der heutigen Entscheidung, mit der eine Verlängerung des Waffenembargos gegen Indonesien abgelehnt wird, aussenden wird, zumal sich die große Mehrheit in diesem Parlament in der Vergangenheit für das Waffenembargo gegen Indonesien ausgesprochen hat. Die heutige Entscheidung gegen eine Verlängerung des Embargos birgt angesichts der dortigen Lage eine sehr große Gefahr. Das Parlament sollte, da dies dem Wunsch der großen Mehrheit entspricht, eine entsprechende Botschaft senden. Die Ablehnung einer Verlängerung des Embargos seitens der EU-Mitgliedstaaten ist unverantwortlich. Wie bereits festgestellt wurde, ist die Lage in Indonesien äußerst instabil. Es besteht sogar die Gefahr eines Militärputsches. Wir wissen nicht, was passiert. Weshalb also sollten Waffenhersteller in der EU auf Kosten unschuldiger Menschen Profite einstreichen?

Dieser Punkt ist bisher nicht für die Dringlichkeitsdebatte am Donnerstag vorgesehen. Arbeitsplan Nach der Tagesordnung folgt die Prüfung des endgültigen Entwurfs der Tagesordnung, wie er nach Artikel 110 der Geschäftsordnung am Donnerstag, dem 13. Januar von der Konferenz der Präsidenten festgelegt wurde. Zu Montag und Dienstag liegen keine Änderungen vor.

Zum Mittwoch:

Die Sozialdemokratische Fraktion beantragt, eine Erklärung der Kommission über ihre strategischen Ziele für die nächsten fünf Jahre sowie über die Verwaltungsreform der Kommission in die Tagesordnung aufzunehmen.

Ich bitte den Antragsteller, Herrn Barón Crespo, seinen Antrag zu begründen, falls er dies wünscht. Danach verfahren wir wie üblich: ein Redner dafür, einer dagegen. Frau Präsidentin! Die Vorstellung des politischen Programms der Kommission Prodi für die gesamte Wahlperiode ging auf einen Vorschlag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas zurück, der die einhellige Billigung der Konferenz der Präsidenten im September und auch die ausdrückliche Zustimmung von Präsident Prodi fand, der seine Zusage in seiner Antrittsrede bekräftigte.

Diese Zusage ist insofern von Bedeutung, als die Kommission ein Organ ist, das nach den Verträgen das Initiativmonopol besitzt und somit grundlegend die politische und legislative Tätigkeit dieses Parlaments in den nächsten fünf Jahren gestaltet. Ich möchte auch daran erinnern, daß dieses Parlament in der vorangegangenen Wahlperiode Präsident Prodi zweimal sein Vertrauen ausgesprochen hat; in dieser Wahlperiode sprach es ihm im Juli erneut sein Vertrauen aus, und dann, als die neue Kommission im Amt war, gab es im September erneut ein Vertrauensvotum für die Kommission insgesamt. Somit hatte die Kommission bereits genügend Zeit, ihr Programm zu erarbeiten, und wir, um es kennenlernen und den Bürgern erklären zu können. In diesem Sinne erinnere ich an die Entschließung vom 15. September, in der empfohlen wurde, den Vorschlag in der kürzestmöglichen Frist vorzulegen.

Die Ereignisse der vergangenen Woche - die am Rande der Konferenz der Präsidenten ihren Anfang nahmen und wobei diese Konferenz nur zur Bestätigung und Ratifizierung von außerhalb gefaßten Beschlüssen genutzt wurde - verdeutlichen ein Dilemma: Entweder ist die Kommission nicht in der Lage, dieses Programm vorzulegen (In diesem Fall sollte sie eine Klärung herbeiführen. Nach den Worten ihres Präsidenten ist sie dazu in der Lage. Da die Kommission durch die Vizepräsidentin, Frau de Palacio, vertreten ist, halte ich es für zweckmäßig, vor der Abstimmung die Position der Kommission hinsichtlich ihrer Bereitschaft zur Vorstellung des Programms, so wie es vereinbart war, zu erfahren.), oder das Parlament ist zur Prüfung dieses Programms nicht in der Lage, wie einige offenbar vorgeben. Nach meiner Ansicht würde diese zweite Hypothese einem Verzicht auf unsere Verantwortung als Parlament und darüber hinaus dem Aufwerfen einer originellen These, einer unbekannten Methode gleichkommen, die darin bestände, den Fraktionen die programmatische Rede der Kommission in schriftlicher Form eine Woche vorher - und nicht, wie vereinbart, am Tag zuvor - zur Kenntnis zu geben, wobei zu berücksichtigen ist, daß das Legislativprogramm im Februar diskutiert werden wird, so daß wir auf die Aussprache verzichten könnten, da die Presse und das Internet am Tag darauf alle Bürger darüber informiert haben würden und das Parlament keinen Grund mehr hätte, sich mit der Angelegenheit zu befassen.

Da meine Fraktion der Meinung ist, daß ein Parlament dazu da ist, zuzuhören, zu diskutieren und nachzudenken, gibt es unserer Ansicht nach keinen Grund zur Rechtfertigung dieser Verzögerung, und wir glauben, wenn die Kommission dazu in der Lage ist, liegen wir genau in der Zeit, um die ursprüngliche Vereinbarung zwischen dem Parlament und der Kommission wieder in Kraft zu setzen und verantwortungsbewußt vor unsere Mitbürgerinnen und Mitbürgern treten zu können. Deshalb besteht der Vorschlag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, den Sie erwähnt haben, darin, den Mittwoch als Termin der Vorstellung des Programms der Kommission Prodi für die Wahlperiode beizubehalten, und in dieses Programm auch das Verwaltungsreformprojekt einzubeziehen, da wir andernfalls in eine paradoxe Situation geraten könnten: Mit der Ausrede, der Wortlaut liege nicht vor, wird einerseits dem Präsidenten der Kommission das Recht abgesprochen, in diesem Parlament zu sprechen, und andererseits würde eine Aussprache über die Reform stattfinden, ohne daß dieses Parlament zuvor die Texte lesen konnte, die der Aussprache zugrunde liegen. Daher bitte ich Sie, Frau Präsidentin, die Kommission zu ersuchen, sich jetzt zu äußern, und danach zur Abstimmung zu schreiten.

(Beifall der PSE-Fraktion) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin doch etwas erstaunt über das Verhalten des Kollegen Barón Crespo, der jetzt verlangt, daß dieser Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung für Mittwoch gesetzt wird.

Herr Kollege Barón Crespo, Sie konnten am letzten Donnerstag in der Konferenz der Präsidenten nicht anwesend sein. Das kritisiere ich nicht; es kommt immer mal vor, daß man sich vertreten läßt. Der Kollege Hänsch hat Sie dort vertreten. Wir haben in der Konferenz der Präsidenten eine ausführliche Debatte geführt. Nur Ihre Fraktion hat das vertreten, was Sie jetzt sagen. Wir haben dann abgestimmt. Jeder Vorsitzende bzw. jede Vorsitzende hat ja so viele Stimmen, wie die Fraktion Mitglieder hat. Es gab eine Abstimmung zu diesem Punkt. Diese Abstimmung ist meiner Erinnerung nach so ausgegangen: 422 gegen 180 Stimmen bei einigen wenigen Enthaltungen. Das heißt, alle Fraktionen, mit Ausnahme der Fraktionslosen - aber die sind ja keine Fraktion - waren sich einig, nur Ihre Fraktion war der Meinung, so zu verfahren, wie Sie es hier vorgeschlagen haben. Alle anderen waren anderer Meinung. Das war der Beschluß.

Jetzt möchte ich zur Sache selbst etwas sagen. Wir haben Vertrauen zur Kommission, zu Romano Prodi, und die ganz große Mehrheit unserer Fraktion hat Romano Prodi und der Kommission nach einem schwierigen Prozeß, wie jeder weiß, das Vertrauen ausgesprochen. Aber wir sind auch der Meinung, daß wir eine Debatte über diese Strategie der Kommission in einem geordneten Verfahren führen müssen, nicht nur aufgrund einer mündlichen Erklärung hier im Europäischen Parlament, sondern auch aufgrund eines Dokumentes, das in der Kommission beschlossen ist und dieses Programm für fünf Jahre beschreibt. Ein solches Dokument gibt es nicht!

Die Kommission wird das Programm für das Jahr 2000 im Februar vorlegen. Wir haben gesagt, o.-k, wenn die Kommission das Programm 2000 noch nicht im Januar machen will, dann machen wir das im Februar. Wir haben dem zugestimmt. Wir wollen ja an sich keinen Streit mit der Kommission, sondern wir sind der Meinung, wenn es eben geht, müssen Kommission und Parlament einen gemeinsamen Weg gehen. Aber wir als Parlament sind auch der Kontrolleur der Kommission. Und nicht alles, was von der Kommission kommt, muß unsere Meinung sein.

Ich möchte, daß wir uns auf eine Debatte über das Fünfjahresprogramm in den Fraktionen vernünftig vorbereiten können. Man kann sich nicht vorbereiten, wenn man hier eine Erklärung hört und gar nicht weiß, was Inhalt einer solchen Erklärung ist. Deswegen ist es unsere Empfehlung - und mein Eindruck ist, daß die Kommission auch aufgeschlossen ist für diesen Gedanken -, daß wir im Februar die Debatte über das langfristige Programm der Kommission bis zum Jahre 2005 führen - ich hoffe, die Kommission wird sich bis dahin auch auf ein Programm verständigen, das sie uns vorschlagen wird -, und daß wir gleichzeitig im Februar auch die Debatte über das Legislativprogramm der Kommission für das Jahr 2000 führen. Es ist also auch ein vernünftiger sachlicher Zusammenhang, der uns rät, die Debatte über beide Programme gemeinsam zu führen. Deswegen lehnt meine Fraktion den Vorschlag der Sozialistischen Fraktion entschieden ab!

(Beifall von der PPE-DE-Fraktion) Frau Präsidentin! Ich möchte ganz deutlich sagen, daß die Kommission vor allem höchsten Respekt gegenüber den Beschlüssen dieses Parlaments hat, und dazu gehört die Aufstellung seiner Tagesordnung. Deshalb respektieren wir die Entscheidungen des Parlaments in diesem Sinne. Aber ich möchte auch ganz deutlich zum Ausdruck bringen, daß sich Präsident Prodi gegenüber dem Parlament, wie Herr Barón in Erinnerung brachte, zu einer neuen Aussprache verpflichtet hat, die zusätzlich zu der Jahresaussprache über das Legislativprogramm der Kommission, über die großen Aktionslinien für den nächsten Fünfjahreszeitraum, das heißt, für diese Wahlperiode, stattfinden soll.

Ich möchte sagen, daß diese Aussprache in der im September getroffenen Vereinbarung von der Jahresvorlage des Legislativprogramms der Kommission abgetrennt wurde. Und ich möchte auch sagen, daß wir seitens der Kommission auf diese Aussprache vorbereitet und bereit sind, sie zum geeigneten Zeitpunkt zu führen, daß wir für diese Woche darauf vorbereitet waren, wie dies grundsätzlich vereinbart war, wobei man am Vorabend vor den Fraktionen des Parlaments mit einer Rede auftreten wollte.

Deshalb, Frau Präsidentin, möchte ich bekräftigen, daß wir unsererseits das Aktionsprogramm für die nächsten fünf Jahre diskutiert haben und darauf vorbereitet sind, sofern es vom Parlament so beschlossen wird - noch in dieser Woche, wenn der Beschluß so lautet -, das Fünfjahresprogramm und im nächsten Monat das Programm für das Jahr 2000, genau so wie vereinbart, vorzustellen. Ich schlage vor, daß wir über den Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion, die Erklärung der Kommission über ihre strategischen Ziele wieder auf die Tagesordnung zu setzen, abstimmen.

(Das Parlament lehnt den Antrag ab.)ie Präsidentin. - um Mittwoch liegt mir noch ein weiterer Antrag betreffend die mündliche Anfrage über die Kapitalsteuer vor. Die PPE/DE-Fraktion beantragt, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.

Möchte jemand den Antrag im Namen der Fraktion begründen? Frau Präsidentin, da ich bei den Sozialisten ein bißchen Gelächter höre - mir wurde gesagt, daß auch weite Kreise der Sozialistischen Fraktion diesen Tagesordnungspunkt gern abgesetzt haben wollen, weil bei der Abstimmung in der Konferenz der Präsidenten das Votum der Arbeitsgruppe der zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Sozialistischen Fraktion nicht vorlag. Ich weiß nicht, ob diese Information richtig ist, aber wir als EVP-ED-Fraktion wären jedenfalls dankbar, wenn dieser Punkt abgesetzt würde, weil sich das Parlament nämlich schon mehrfach mit dieser Frage befaßt hat. Es gibt auch Beschlüsse gegen eine solche Steuer. Deswegen beantragt meine Fraktion, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Vielen Dank, Herr Poettering.

Wir kommen nun zu Herrn Wurtz, der gegen den Antrag spricht. Frau Präsidentin, ich möchte zunächst darauf hinweisen, daß das, was Herr Poettering da sagt, nicht ganz logisch ist. Zum einen belehrt er die Sozialdemokratische Fraktion, weil diese eine ganz klare und eindeutige Entscheidung der Konferenz der Präsidenten in Frage stellt. Und nun tut er genau dasselbe. Wir haben diskutiert, wir waren uns einig, nur die EVP-Fraktion und die Liberalen nicht. Und ich hatte noch darauf hingewiesen, die anderen Präsidentenkollegen werden sich noch daran erinnern, daß es nicht darum geht, ob man für oder gegen die Tobin-Steuer ist, sondern darum, ob wir bereit sind, uns anzuhören, was die Kommission und der Rat davon halten. Das ist nicht zuviel verlangt. Ich wiederhole also den Vorschlag, diese mündliche Anfrage an die Kommission und den Rat aufrechtzuerhalten, um ein für alle Mal die Meinung dieser beiden Institutionen zu diesem relativ bescheidenen Vorschlag zu erfahren, der für die Öffentlichkeit ein wichtiges Signal wäre, insbesondere nach der Aufregung im Gefolge des Scheiterns der Konferenz von Seattle. Wir stimmen jetzt über den Antrag der PPE/DE-Fraktion ab, die mündliche Anfrage über die Kapitalsteuer von der Tagesordnung abzusetzen.

(Das Parlament lehnt den Antrag mit 164 Ja-Stimmen, 166 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen ab.) Frau Präsidentin, ich möchte Herrn Poettering für das Rühren der Werbetrommel zugunsten dieser Aussprache danken. Vielen Dank. Frau Präsidentin! Ist meine Stimme mitgezählt worden? Ich konnte sie nämlich nicht elektronisch abgeben, weil ich die Karte nicht habe. Ich habe -"dafür-‘ gestimmt. In der Tat, wenn man die beiden Mitglieder, die sich gemeldet haben hinzuzählt, dann ergibt sich als Ergebnis ...

Frau Präsidentin! Die Präsidentschaft hat das Ergebnis der Abstimmung verkündet. Änderungen sind nicht möglich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muß Sie nochmals daran erinnern, montags Ihre Stimmkarte mitzubringen. Wir haben da offensichtlich ein Problem, und ich muß jetzt eine Entscheidung treffen.

Auch ich habe meine Stimmkarte vergessen, und ich hätte dagegen gestimmt. Ich gehe somit davon aus, daß die mündliche Anfrage auf der Tagesordnung bleibt.

Das war das letzte Mal, daß wir vergessene Karten berücksichtigen. Damit das ein für alle Mal klar ist!

(Beifall)

Richtig, damit bleibt die mündliche Anfrage auf der Tagesordnung, und richtig, die Präsidentin hat das Recht abzustimmen, wie sie auch das Recht hat, ihre Stimmkarte zu vergessen.

Wir kommen nun zu den weiteren Änderungen der Tagesordnung. Frau Präsidentin, bei der früheren Abstimmung zur Frage des Strategieplans der Kommission - keine Angst, ich werde mich an Ihre Entscheidung in dieser Sache halten - hatte ich darum gebeten, vor der Abstimmung im Namen meiner Fraktion sprechen zu dürfen. Dazu kam es nicht. Ich würde es begrüßen, wenn ich zum Abschluß dieses Geschäftspunktes die Möglichkeit hätte, im Namen meiner Fraktion eine Erklärung zur Abstimmung abzugeben. Das ist eine wichtige Angelegenheit. Vielleicht wäre es sinnvoll festzuhalten, wie das, was wir eben getan haben, von den einzelnen vor dem Hintergrund ihrer eigenen politischen Analyse aufgenommen wird. Frau Präsidentin! Ich will die Debatte nicht wieder aufnehmen, aber ich hatte mich auch gemeldet, um zu dem Antrag von Herrn Barón Crespo Stellung zu nehmen. Sie haben mich auch nicht aufgerufen. Ich bedauere das, aber die Abstimmung ist durchgeführt worden, die Entscheidung ist gefallen, also lassen wir die Dinge. Das tut mir leid, Herr Hänsch und Herr Cox. Ich hatte nicht gesehen, daß Sie ums Wort gebeten hatten. Doch die Positionen sind deutlich geworden und werden ins Protokoll aufgenommen. Wenn wir morgen das Protokoll der Sitzung von heute verabschieden, können die Kolleginnen und Kollegen, die der Auffassung sind, daß die Positionen nicht ausreichend klar geworden sind, Änderungen beantragen. Ich halte dieses Vorgehen für angemessen. Natürlich werden im Protokoll der Sitzung von morgen sämtliche zusätzlichen Erläuterungen berücksichtigt. Ich halte das für besser als jetzt lange Stimmerklärungen abzugeben. Herr Cox, Herr Hänsch, sind Sie damit einverstanden? Frau Präsidentin, wenn aus der Abstimmung einwandfrei hervorgeht, wie meine Fraktion abgestimmt hat, dann werde und kann ich nichts dagegen sagen. Wenn Sie festlegen, daß ich keine Erklärung zur Abstimmung abgeben kann, akzeptiere ich das, wenngleich unter Vorbehalt. Beim Abfassen des Protokolls werden wir mit großer Sorgfalt vorgehen. Das tun wir im übrigen immer. Wenn Positionen nicht richtig wiedergegeben werden, können wir das Protokoll gegebenenfalls ändern.

(Das Parlament genehmigt den geänderten Arbeitsplan.) Sicherheitsberater für den Gefahrguttransport Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0105/1999) von Herrn Koch im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mindestanforderungen für die Prüfung der Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (C5-0208/1999 - 1998/0106(COD)). Verehrte Frau Kommissarin, verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Harmonisierung der Ausbildung von Sicherheitsberatern für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraße unumwunden. Erstens: Wir mußten formal tätig werden, um den Forderungen der Richtlinie 96/35/EG gerecht zu werden, die die Mitgliedstaaten zur Einsetzung von Gefahrgutbeauftragten bzw. Sicherheitsberatern sowie zur Organisation von Ausbildung, Schulung und Prüfung eben dieser Personen verpflichtet, ohne dies explizit auszuführen. Zweitens: Wir erzielen mit dieser Richtlinie a) ein Mehr an Sicherheit, sowohl bei der Beförderung als auch beim Umschlag von gefährlichen Gütern; b) einen Abbau von Wettbewerbsverzerrungen infolge unterschiedlichster nationaler Ausbildungsstrukturen und Ausbildungskosten sowie c) die Herstellung der Chancengleichheit von Sicherheitsberatern auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Drittens garantieren wir mit der Richtlinie, so wie sie jetzt als Gemeinsamer Standpunkt vorliegt, insbesondere da sie sich ausschließlich auf Mindestnormen beschränkt, einen hohen Flexibilitätsgrad und geringe Reglementierung durch die Europäische Union, und wir tragen zur hohen Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten bei. All dies ist im Sinne der Subsidiarität außerordentlich zu begrüßen.

Unsere Änderungsanträge aus der ersten Lesung halte ich für sehr zufriedenstellend berücksichtigt. Sie wurden übernommen, sinngemäß umgesetzt bzw. sie entfielen, weil die entsprechenden europäischen Regelungen nicht aufgenommen wurden, z.-B. ein Sanktionssystem bei Verstößen oder eine komplizierte Blockbildung von Fragenkomplexen. Für den einen einstimmig angenommenen Änderungsantrag des Ausschusses für Regionalpolitik und Verkehr, der die zeitliche Umsetzung der Richtlinie betrifft, bitte ich um Zustimmung. Indem wir den Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Richtlinie kein spezifisches Datum setzen, sondern ihnen einen Zeitraum von drei Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie zugestehen, führen wir eine Flexibilitätsklausel ein, die eine unverzügliche Umsetzung gewährleistet. Ich bitte Sie um Zustimmung. Frau Präsidentin! Wir können und dürfen uns nicht damit abfinden, immer häufiger von Unfällen zu hören, bei denen auf der Straße, aber auch auf der Schiene oder auf Wasserwegen große Schäden entstehen, nicht nur, aber auch, weil die Betroffenen den Transit von gefährlichen Gütern nicht ernst genug nehmen oder weil durch Unwissen oder aufgrund mangelnder Ausbildung der Fahrer oder sonstiger Verantwortlicher für die diversen Verkehrsmittel aus einem kleinen Unfall allzu oft eine große Katastrophe geworden ist.

Mir als Österreicher, aber ich glaube, uns allen ist noch die Katastrophe in lebendiger Erinnerung, die im vergangenen Jahr im Tauerntunnel zahlreiche Menschenleben gekostet hat und wo anschließend viele Monate lang mit gigantischem finanziellem Aufwand wiederaufgebaut werden mußte, was bei diesem Brand im Tunnel zerstört worden ist. Die monatelange Renovierung hat diesen wichtigen Verkehrsweg zwischen dem Norden und dem Süden Europas abgeschnitten. Der dadurch bewirkte Umwegsverkehr hat viele Tausend EU-Bürger bis an die Grenze des Erträglichen belastet. Es war in einzelnen Gemeinden in meinem Land wirklich die Hölle los.

Prävention muß unsere Antwort auf derartige Katastrophen sein, und mit dem vorliegenden Richtlinienentwurf schaffen wir eine wichtige Grundlage dafür, daß gut ausgebildete Sicherheitsbeauftragte zur Verfügung stehen, damit rechtzeitig das Richtige getan wird. Wir dürfen uns freilich nicht damit begnügen, europäisches Recht im Dienste von mehr Sicherheit zu schaffen. Wir müssen auch konsequent darauf achten, daß unsere Vorgaben fristgerecht durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden, und noch wichtiger, wir müssen darauf achten, daß sie anschließend auch angewendet werden. Bitte nicht noch einen weiteren Bereich, in dem wir dann anschließend das Vollzugsdefizit beklagen müssen.

Einen letzten Punkt möchte ich noch ansprechen: Wir dürfen uns nicht damit begnügen, eine weitere Lücke im Sicherheitsnetz zu schließen und die Augen davor zu verschließen, daß beim Thema Verkehrssicherheit in Europa noch viel mehr zu tun ist. Ich verlange in diesem Zusammenhang auch und bitte die anwesende zuständige Kommissarin, möglichst bald einen entsprechenden Text vorzulegen, um auch in Zukunft für mehr Sicherheit im Tunnelverkehr zu sorgen, damit wir in Europa solche Katastrophen nicht mehr in diesem Ausmaß erleben müssen! Frau Präsidentin, zunächst möchte ich Herrn Koch für seinen Bericht danken, der die Verkehrssicherheit zum Thema hat. Der Bericht befaßt sich mit der Harmonisierung von Prüfungsanforderungen für Sicherheitsberater, die im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraße tätig sind. Ich beglückwünsche ihn zu seinem ausgezeichneten Bericht.

Die Verkehrssicherheit bestimmte in letzter Zeit häufig die Negativschlagzeilen: Das Eisenbahnunglück nahe dem Londoner Bahnhof Paddington, das furchtbare Eisenbahnunglück in Norwegen, zwei Flugzeugabstürze, bei denen EU-Bürger zu Schaden kamen, und die von der Erika vor der bretonischen Küste verursachte Naturkatastrophe sind Ereignisse, die allein in den letzten vier Monaten zu verzeichnen waren. Sie machen deutlich, daß Verkehrssicherheit keine Selbstverständlichkeit ist und daß diejenigen, die für den Schutz der Öffentlichkeit verantwortlich sind, hochmotiviert und hochqualifiziert sein müssen.

Der Berichterstatter stellte fest, daß der Rat in seinem Gemeinsamen Standpunkt sechs der zehn vom Parlament in der ersten Lesung angenommenen Änderungen übernommen hat und daß die übrigen Änderungen des Parlaments im wesentlichen berücksichtigt worden sind. Meine Fraktion wird den Gemeinsamen Standpunkt daher unterstützen und begrüßt die baldige Umsetzung der Regelung, die ein weiteres Instrument im Kampf um die maximale Erhöhung der Verkehrssicherheit in der EU darstellen wird. Initiativen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden jederzeit von meiner Fraktion unterstützt. Wie die jüngsten Ereignisse zeigen, gibt es in diesem Bereich noch sehr viel zu tun. Frau Präsidentin, gestatten Sie mir einige Bemerkungen. Danken möchte ich sowohl dem Berichterstatter für seinen überaus akribischen und sachkundigen Bericht als auch der Kommission für den von ihr eingebrachten Vorschlag. Es geht um die Angleichung der Prüfungsvorschriften, eigentlich aber auch um Mindestnormen. In gewissem Sinne bedauere ich das. Selbstverständlich kommt der Verkehrssicherheit auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen überaus große Bedeutung zu, und angesichts des internationalen Charakters dieser Transporte ist es erforderlich, die Ausbildungsgänge für Sicherheitsberater sowie die Anforderungen beispielsweise im kommenden neuen ADR zu harmonisieren.

Das halte ich ebenso wie die Umsetzung für wichtig. Natürlich gibt es gute Gründe, weshalb wir diesem Problem besondere Aufmerksamkeit widmen müssen. Denken Sie an die Unfälle, die sich in den letzten Jahren im Straßenverkehr ereignet haben. Beispielsweise in Belgien, den Niederlanden und weiteren Ländern fuhren Gefahrguttransporter trotz Nebels weiter und wurden nicht, wie es angesichts der Umstände eigentlich erforderlich gewesen wäre, am Straßenrand abgestellt. Oder denken Sie an Schiffer von osteuropäischen Schiffen, die hier neben anderen ankern und von denen ganz offensichtlich Gefahren ausgehen.

Außerdem belegen Kontrollen in belgischen, finnischen wie auch in japanischen Häfen, daß 50-% der Container mit zum Teil gefährlicher Ladung nicht ordnungsgemäß angeliefert werden. Kurzum, ein ernstes Problem.

Was die Sicherheitsberater betrifft, so ist in einigen Ländern seit dem 1. Januar dieses Jahres ein solcher Berater in den Unternehmen vorgeschrieben. Die Umsetzung ist gegenwärtig insbesondere in kleinen Betrieben mit Schwierigkeiten verbunden, denn sie können sich eine solche Stelle nicht leisten. Entweder sie verkaufen ihre Ladung oder mischen sie mit anderer Ladung, was zu einer Reihe von Problemen führt. Gefordert werden deshalb auch die Erfassung dieser Aktivitäten in Form von Jahresberichten oder Betriebsanalysen und eventuell die Einbeziehung in die Zertifizierung nach ISO 9002.

Die eigentliche Arbeit ist getan, nun geht es um die Umsetzung. Gestatten Sie mir noch einen letzten Hinweis. Im Hinblick auf diese Umsetzung müssen wir außerdem angemessene Vereinbarungen mit den osteuropäischen Ländern treffen, da sie erst ab 1. Juli 2001, also in anderthalb Jahren, den entsprechenden Übereinkommen beitreten werden. Dadurch erwachsen ihnen vorübergehend Wettbewerbsvorteile. Obgleich ich das an sich nicht schlimm finde, sollten wir insbesondere den Sicherheitsaspekten des Gefahrguttransports auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen Priorität einräumen, diesen Teil des Besitzstands so bald als möglich aufgreifen und den beitrittswilligen Staaten vorlegen. Frau Präsidentin, zu Recht befaßt sich das Parlament regelmäßig mit der Verkehrssicherheit. Die ständig zunehmende Menge an Gütern, die durch Europa befördert werden, stellt offen oder versteckt eine Gefahr für das Personal und die Gesellschaft dar.

Personen, die mit dieser Gefahr konfrontiert sind, haben deshalb hohen Anforderungen zu genügen. Mit den dazu in einer anderen Richtlinie, 95/35/EG, verankerten Normen sollten Menschen verantwortungsbewußt über die Beförderung gefährlicher Güter beraten werden können. Zu meiner Freude besteht auch mit dem Rat Übereinstimmung über Mindestanforderungen für deren Prüfung, obgleich ich mit dem Ziel international gleichwertiger Befähigungsnachweise einheitliche verbindliche Normen und Regelungen bevorzugt hätte. Allerdings scheint das nicht machbar zu sein.

Summa summarum halte ich den von dem Berichterstatter eingebrachten Abänderungsantrag in jeder Hinsicht für logisch und kann ihn deshalb voll und ganz unterstützen. Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst dem Kollegen Koch zu seinen Berichten gratulieren, die vielleicht technische Berichte sind, aber für die Sicherheit von sehr großer Bedeutung sind. Ich möchte nur wenige Anmerkungen machen. Zuerst möchte ich die Frau Kommissarin bitten - und ich bin überzeugt, daß mein Wunsch auf fruchtbaren Boden fällt -, daß man der Frage der Sicherheit, ob auf der Straße, auf den Wasserwegen oder auf dem Meer, erhöhte Aufmerksamkeit schenkt. Wenn ich sehe, daß der erste Antrag der Kommission am 19. März 1998 gestellt wurde und wir uns heute damit beschäftigen - wobei das Parlament relativ rasch reagiert hat -, dann ist dieser Zeitraum etwas zu lang. Das ist jetzt nicht allein die Schuld der Kommission, aber ich glaube, daß wir rascher reagieren müssen, um hier auch zu einer Harmonisierung zu kommen.

Der zweite Punkt wurde bereits erwähnt: die Mindestnormen. Ich bin grundsätzlich der Meinung, daß wir in vielen Verkehrsbereichen erhöhte Flexibilität und länderweise Regelungen anstreben sollten. Bei der Sicherheit bin ich schon etwas skeptisch, weil sich die Sicherheit etwa in Schweden im Grundsatz nicht von der in Deutschland, Italien oder Österreich unterscheidet. Ich kann mit diesen Mindestnormen leben, aber ich bitte die Kommission, die Dinge wirklich aufmerksam zu verfolgen. Falls diese Art der Flexibilität zu ungenügenden Regelungen in einigen Ländern führen sollte, dann sollten wir eine weitere Harmonisierung vornehmen.

Der dritte Punkt wurde auch schon erwähnt. Ich komme ja ähnlich wie der Kollege Rack aus einem Transitland, wo diese Frage eine besondere Rolle spielt. Wir wollen die Wettbewerbsbedingungen nicht einseitig für einige Länder verschlechtern und für Länder wie Österreich oder andere Transitländer verbessern. Aber ich glaube, daß wir alles unternehmen sollten, um den Transport gefährlicher Güter so gering wie möglich zu halten, und zwar in allen Ländern, ob Transitländer oder nicht. Herr Präsident! In erster Linie möchte ich den Berichterstatter, Herrn Koch, zu seiner großartigen Arbeit und seiner konstruktiven Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Verbesserung der Texte, der Vorlage dieses Berichts und dieses Vorschlags beglückwünschen; letztendlich gibt es nur einen Änderungsantrag in bezug auf die Anforderungen an die Prüfungsvorschriften für Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen.

Unserer Auffassung nach ist die Zusammenarbeit, die gemeinsame Arbeit der beiden Institutionen - Parlament und Kommission - wichtig, und die mit dem Ausschuß für Regionalpolitik bestehende Zusammenarbeit, konkret mit der Gruppe für Verkehr, ist hervorragend.

In den gemeinsamen Standpunkt wurden praktisch alle von der Kommission akzeptierten Änderungsanträge übernommen, die Mindestanforderungen an die Prüfungen für die Sicherheitsberater wurden harmonisiert, und in zweiter Lesung können wir den Änderungsantrag zum vorgeschlagenen Zeitpunkt annehmen, der viel realistischer ist als der anfangs von der Kommission vorgeschlagene, wenn man bedenkt, daß wir schon mehrere Jahre über diese Frage diskutieren.

In ganz kurzen Worten möchte ich auch für die Beiträge der verschiedenen Abgeordneten danken und Ihnen, meine Damen und Herren, sagen, daß die Kommission der Sicherheit im Verkehrswesen Priorität einräumt. Und wie Herr Simpson sehr richtig sagte, darf der Prozeß niemals als abgeschlossen, als gewonnen oder als vollendet betrachtet werden. Der Prozeß zur Erhöhung der Sicherheitsmargen und -garantien im Verkehrswesen ist ein Prozeß, der täglich vervollkommnet werden muß.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch ganz kurz auf die Probleme hinsichtlich der Tunnel eingehen, die von den Herren Rack und Swoboda angesprochen wurden und die im Falle Österreichs zweifellos ein sehr sensibles Thema sind, weshalb Anstrengungen unternommen werden müssen, um Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit zu finden. Bei einem der großen Unfälle in jüngster Zeit war nicht die Ladung an sich gefährlich. Die Margarine und ein paar Kilo Farbe, die im Prinzip kein Risiko darstellten, verursachten eine echte Katastrophe. Deshalb muß geprüft werden, wie die Anforderungen zur Gewährleistung eines Maximums an Sicherheit noch optimiert werden können.

Abschließend möchte ich sagen, daß es um die Sicherheit bei allen Transportarten geht. In dieser Woche werden wir hier aufgrund der Katastrophe der Erika eine Aussprache über die Sicherheit des Seeverkehrs führen, und wir müssen im Laufe dieses Jahres auch über die Sicherheitsziele im Luftverkehr diskutieren.

Ich will zum Ausdruck bringen, daß die Sicherheit ein vorrangiges Ziel der Kommission ist. Wie ich in der Aussprache über die Erika sagen werde, warten wir nicht auf eine Katastrophe, um uns mit dem Sicherheitsaspekt zu befassen, sondern wir arbeiten daran am Rande dieser Geschehnisse. Diese führen uns allerdings die Dringlichkeit einer effektiven Antwort auf Probleme dieser Art vor Augen.

Ich möchte nochmals allen Rednern und ganz besonders dem Berichterstatter, Herrn Koch, meinen Dank sagen. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. Gefahrguttransport auf der Straße Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0104/1999) von Herrn Koch im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr für eine Richtlinie des Europäischen Parlament und des Rates (KOM(1999) 158 - C5-0004/1999 - 1999/0083(COD) ) zur Änderung der Richtlinie 94/55/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße. Herr Präsident, verehrte Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die am 1. Januar 1997 in Kraft getretene Richtlinie zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Gefahrguttransporte auf der Straße beinhaltet einige Übergangsvorschriften, deren Gültigkeit befristet und an den Abschluß bestimmter Normungsarbeiten des CEN, also des Europäischen Komitees für Normung, gekoppelt ist. Aufgetretene Verzögerungen bei den Arbeiten des CEN führen nun zu Problemen bei der Anwendung eben dieser Richtlinie. Insbesondere können Anhänge nicht entsprechend der technischen und industriellen Entwicklung angepaßt werden. Ich bedauere dies, denn wir müssen tätig werden, weil andere ihre Arbeit nicht gemacht haben. Insofern akzeptiere ich den vorliegenden und heute zur Diskussion stehenden Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 94/55/EG.

Ein Nichttätigwerden der Europäischen Union würde die Mitgliedstaten verpflichten, ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften für einen kurzen Zeitraum, nämlich bis zum Abschluß der Arbeiten des CEN, zu ändern, was unnötige Kosten und Verunsicherungen verursacht. Die auf der heutigen Tagesordnung stehende Änderung der Richtlinie bewirkt also keine Änderung der in der Gemeinschaft bestehenden Harmonisierung der Gefahrguttransporte. Sie verlängert lediglich Übergangsregeln durch das Verschieben von Terminen, sie streicht nicht mehr zutreffende Bestimmungen, und sie regelt die Verfahren für a) Ad hoc-Beförderungen gefährlicher Güter sowie b) den Erlaß weniger strenger nationaler Vorschriften, insbesondere bei der Beförderung sehr geringer Gefahrgutmengen auf lokal streng begrenzten Gebieten.

Somit liegt die Änderung der Richtlinie ganz im Sinne der Subsidiarität; die Mitgliedstaaten erhalten mehr Befugnisse. Die EU-Kommission entscheidet, ob die Mitgliedstaaten bestimmte eigene Vorschriften erlassen können. Sie wird dabei von einem Expertenausschuß für Gefahrguttransporte nach dem Regelungsverfahren unterstützt. Die Modalitäten für die Ausübung dieser der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse wurden durch Ratsbeschluß vom Juni 1999 neu geregelt. Der heute zur Diskussion stehende Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie betreffend Gefahrguttransporte auf der Straße stammt jedoch vom Mai 1999 und konnte somit das aktuelle Komitologieverfahren noch nicht berücksichtigen.

Die eingereichten und vom Ausschuß einstimmig angenommenen Änderungsanträge beziehen sich in zwei Fällen auf eben dieses veränderte Komitologieverfahren. Wir möchten sicherstellen, daß hierauf bereits in den Erwägungsgründen hingewiesen wird und die uneindeutig formulierte Frist, innerhalb der der Rat eine Entscheidung treffen muß, auf maximal drei Monate fixiert wird. Darüber hinaus wird auf die Notwendigkeit einer verstärkten Transparenz hingewiesen.

Ein weiterer Änderungsantrag erlaubt es den Mitgliedstaaten, schärfere Forderungen, insbesondere für Vakuumtanks, zu erlassen, wenn vorrangig bei Temperaturen weit unter minus 20º C gearbeitet bzw. transportiert wird. Dies liegt im besonderen Interesse nordeuropäischer Regionen. Ein letzter Änderungsantrag soll bewirken, daß die Nutzung der zwischen dem 1. Januar 1997 und dem Inkrafttreten dieser Richtlinie in Betrieb genommenen Tanks und Tankfahrzeuge auch weiterhin erlaubt ist, wenn sie entsprechend konstruiert und gewartet worden sind. Gleichwohl wissend, daß dies nur ein kleiner Schritt zu mehr Verkehrssicherheit ist, bitte ich Sie um die Zustimmung zu diesem Bericht. Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Ich wünsche Ihnen ein gutes neues Jahr und Millennium. Ich spreche heute zum ersten Mal im Plenum und finde das ganz schön aufregend, ein wenig wie bei der ersten Liebe, nur daß die gewöhnlich länger als zwei Minuten dauert.

Ich möchte den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie über Gefahrguttransporte auf der Straße aus meiner Sicht kurz kommentieren. Ich halte es für gut, diese Richtlinie jetzt zu erlassen, weil anderenfalls die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften für einen sehr kurzen Zeitraum, eine Übergangsphase, ändern müßten, was einerseits unnötige Kosten verursachen und andererseits wieder einmal Verdruß bei den Bürgern über die Bürokratie der EU hervorrufen würde.

In dem Vorschlag der Kommission werden jedoch nicht alle relevanten Fragen berücksichtigt, wie beispielsweise die kalten klimatischen Bedingungen in den nördlichen Regionen. Deshalb habe ich einige Änderungsanträge zu dem grundsätzlich ausgezeichneten Bericht von Herrn Koch eingebracht, die in unserem Ausschuß angenommen worden sind. Meine Änderungsanträge betreffen die Frostbeständigkeit der Transportbehälter für Gefahrgut. Nach dem Vorschlag der Kommission wäre ein Grenzwert von -20-ºC ausreichend. Am Mittelmeer kann man sich schwer vorstellen, daß der Frost in Lappland erheblich niedrigere Temperaturen erreicht. Auch in Lappland wird die EU befürwortet, so daß wir hier auch an die Menschen dort denken müssen. Deshalb habe ich vorgeschlagen, den Grenzwert für Frost auf -40-ºC herabzusetzen. Das wäre auch erforderlich, um das Sicherheitsniveau in den nördlichen Regionen beizubehalten. Ich hoffe, daß mein Vorschlag in der morgigen Abstimmung Berücksichtigung findet. Herr Präsident, wenn Sie erlauben, möchte ich Ihnen erst einmal meinen Respekt dafür ausdrücken, wie Sie vorhin während der Debatte den fliegenden Wechsel im Vorsitz vollzogen haben. Ich fand das ganz hervorragend.

Zum Thema: Ich denke, die Bürger Europas müssen sich darauf verlassen können, daß das, was auf Europas Straßen, Schienen usw. transportiert wird, wenn es denn auch noch gefährliche Güter sind, so sicher wie möglich ist. Diese Richtlinie ist ein Beitrag dazu.

Das, was wir heute machen, ist im Grunde genommen ein Ärgernis. Der Berichterstatter Koch, dem wir unseren Dank für seine Arbeit, die er dabei geleistet hat, aussprechen, hat darauf hingewiesen, daß im Grunde genommen alles schon etwas weiter sein könnte, wenn es nicht dieses Versäumnis der CEN gäbe, die in der Erstellung und dem Angleichen der Richtlinie sehr säumig sind.

Deswegen können wir nur hoffen - und wir sollten das in dieser Woche alles beschließen -, daß wir dann 2001 endlich gemeinschaftliche Regelungen für den Gefahrguttransport auf der Straße haben, so daß wir hier ein Stück Rechtssicherheit und auch ein Stück mehr Sicherheit auf unseren Straßen haben. Frau Kommissarin, Herr Präsident! Ich danke zuerst Herrn Koch für seinen Bericht, den ich exzellent finde und dem ich auch nicht allzuviel hinzufügen möchte. Ich möchte bei dieser Gelegenheit nur darauf hinweisen, daß nicht nur in Indien, woher ich gerade komme, sondern auch in der EU der Gefahrentransport nach wie vor große Probleme mit sich bringt. Wir brauchen nur an den schweren Unfall im Mont-Blanc-Tunnel vor etwa einem Jahr zu denken - auch der Tauerntunnel gehört dazu. Wir merken, daß es immer dort, wo es Naturschwierigkeiten gibt - Nebel, Stürme, Kälte - und vor allem auch in den Engpässen in den Alpen immer noch zu großen Problemen in diesem Zusammenhang kommen kann.

Ich plädiere generell dafür, daß gefährliche Güter mehr auf die Schiene verlegt werden. In diesem Zusammenhang muß präventiv bei der Planung zukünftiger Stränge - Schiene oder auch Autobahn - bereits die richtige Lösung für die Zukunft eingeplant werden. Denken wir an den Brenner-Basistunnel, der noch nicht hintergründig diskutiert wurde.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen und die Kommission bitten, das ernst zu nehmen, daß die Verkehrsproblematik zu den Schlüsselfragen der EU gehört. Wir müssen viel intensiver und nachhaltiger über Transportvermeidung, über Schwerverkehr auf die Schiene, über road pricing und Privatisierung der Schiene reden, um die Funktionalität zu verbessern.

Wenn ich bedenke, daß die Osterweiterung einige Probleme mehr bringen wird, dann wird uns allen klar, daß die Glaubwürdigkeit der EU in Zukunft auch daran gemessen wird, ob und wie wir den Verkehr geregelt bekommen. Herr Präsident! Der Bericht, den wir heute behandeln, hat im Grunde genommen keine großen Erneuerungen zur Folge, da die meisten Abänderungsanträge rein technischer Natur sind. Es sollte jedoch unterstrichen werden, daß solche Beschlüsse stets einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und somit die Voraussetzungen für ein Funktionieren des Binnenmarktes verbessern.

In der EU werden große Mengen gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene und Wasserstraße befördert, und dafür benötigen wir effektive Rechtsvorschriften. Nun bekommen wir für alle möglichen Bereiche gemeinsame Mindestregelungen für die Mitgliedstaaten, was außerordentlich begrüßenswert ist. Ich möchte daher dem Berichterstatter, Herrn Koch, für seine Arbeit zu dieser Frage danken.

Das ist auch für die Bedingungen des Binnenmarktes von Wichtigkeit. Für einen wirklich funktionierenden gemeinsamen Verkehrsmarkt brauchen wir nicht nur Rechtsvorschriften schlechthin, sondern möglichst einheitliche Vorschriften.

Lassen Sie mich abschließend noch einen dritten Punkt kommentieren, den ich ebenfalls für sehr bedeutsam halte: den Abänderungsantrag des Abgeordneten Ari Vatanen. Die Voraussetzungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sind sehr verschieden. Durch die Annahme dieses Antrags tragen wir der Tatsache Rechnung, daß es in den nördlichen Teilen der Union sehr kalt werden kann. Die Auswirkungen dieser Kälte auf Material und Verpackung darf nicht außer acht gelassen werden. Herr Präsident, ich betrachte es als positiv, daß diese Regelung flexibel gestaltet werden kann und hoffe, die Kommission wird diese Änderung annehmen. Herr Präsident, ich möchte nicht nur dem Kollegen Koch, sondern auch der Vizepräsidentin der Kommission dafür danken, daß sie sich so klar und eindeutig zur Sicherheit im Verkehrsbereich und zur Priorität der Sicherheit bekannt hat. Der Kollege Koch hat seinen guten Bericht gemacht, weil im CEN und auch im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen die Arbeit nicht so expeditiv gemacht wurde.

Ich möchte die Vizepräsidentin fragen, ob sie uns heute sagen kann, wie der Stand der Dinge bei den Harmonisierungsbestrebungen dieser beiden Organisationen ist, und ob die EU die Möglichkeit hat, die Harmonisierungsbestrebungen nach möglichst einfachen Prinzipien zu beschleunigen. Denn es ist klar: Selbst wenn wir innerhalb der Europäischen Union eine tolle Regelung treffen, der Verkehr macht nicht Halt an diesen Grenzen, er geht darüber hinaus. Daher sind weitergehende, nämlich regional weitergehende Regelungen sicherlich sinnvoll. Wenn die Frau Kommissarin das heute nicht machen kann, wäre sie dann bereit, dem Ausschuß schriftlich den Stand der Dinge und den Stand der Verhandlungen zwischen CEN und Wirtschaftskommission zu übermitteln? Herr Präsident! Ich möchte Herrn Koch noch einmal für seine Arbeit an diesem anderen Bericht gratulieren, der in gewisser Weise die Aussprache vom Oktober über den Schienenverkehr ergänzt. Wir alle bedauern, daß das Europäische Komitee für Normung (CEN) nicht in der Lage gewesen ist, in der geforderten Zeit die notwendige Vorschriftenänderung für eine entsprechende Harmonisierung im Geltungsbereich der Europäischen Union durchzuführen.

Diese Aussprache und die Änderung der gegenwärtig geltenden Richtlinie ermöglichen uns die Berücksichtigung unterschiedlicher Gegebenheiten, die Ausdruck der Vielfalt unseres Europas sind. Vor wenigen Augenblicken sprach Herr Vatanen von Temperaturen, die nicht nur unter 20 Grad minus, sondern unter 40 Grad minus liegen. Natürlich akzeptieren wir diesen Änderungsantrag, er ist völlig vernünftig, und ich glaube, es müssen konkrete Situationen in Betracht gezogen werden, die von der klimatischen Verschiedenartigkeit der Europäischen Union zeugen, die manchmal bei der Prüfung der Normungen und Charakterisierungen technischer Art in spezifische Festlegungen und konkrete Anforderungen umgesetzt werden.

Zu den Worten von Herrn Swoboda über die Tätigkeit des CEN möchte ich sagen, daß wir sie drängen, ihre Arbeit maximal zu beschleunigen, denn es wäre dramatisch, wenn wir trotz der neuen Frist nach etwas mehr als einem Jahr vor den gleichen Schwierigkeiten stehen würden, weil die Arbeiten nicht zum Abschluß gebracht wurden.

Schließlich, Herr Präsident, sind bereits die Hauptprobleme dargelegt worden, die diese Änderung der Richtlinie rechtfertigen, wir sind auf die Verzögerung beim CEN, auf die Änderung einiger Vorschriften, auf die Übereinstimmung zwischen dem Wortlaut der Richtlinie und dem Inhalt der Anhänge sowie auf die Notwendigkeit einer stärkeren Präzisierung eingegangen. Alle Beiträge des parlamentarischen Ausschusses und des Berichterstatters, Herrn Koch, die in verschiedenen, konkret in vier, Änderungsanträgen zum Ausdruck kommen, werden von der Kommission aufgegriffen. Wir akzeptieren also die uns unterbreiteten vier Änderungsanträge. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. Koordinierung Strukturfonds/Kohäsionsfonds Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0108/1999) von Frau Schroedter im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über die Mitteilung der Kommission: Die Strukturfonds und ihre Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds - Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000-2006 (KOM(1999)344 - C5-0122/1999 - 1999/2127(COS)). Herr Präsident, Frau Kommissarin. Ah, der Herr Kommissar ist da, ich hatte schon gedacht, Sie kommen nicht. Willkommen in diesem Parlament! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können nicht darüber hinwegsehen, daß der Gewinn des Europäischen Binnenmarktes sich auf die reichen Regionen konzentriert und selbst dort nicht allen Bevölkerungsteilen zugute kommt. Wie lange wollen wir eigentlich so eine Entwicklung akzeptieren, die auf die zunehmende Spaltung zwischen armen und reichen Regionen hinausläuft?

Während im fünften Bericht über die Situation der Regionen die Arbeitslosigkeit in den armen Regionen siebenmal höher lag als in den reichen Regionen, spricht der sechste Bericht bereits von einer achtmal höheren Arbeitslosigkeit, obwohl europäische Strukturfondsmittel in die Regionen fließen. Deshalb wundert es natürlich niemanden, daß bereits im Vorfeld der neuen Strukturfondsverordnung die Forderung laut wird, die Mittel effizienter und konzentrierter einzusetzen für die europäischen Ziele hohes Beschäftigungsniveau und nachhaltige Entwicklung, um nur einige zu nennen.

Das Parlament, aber vor allen Dingen die Mitgliedstaaten forderten massiv Verbesserungen. Das war dann aber recht schnell vergessen, als die Kommission das neue Instrument dafür, die Leitlinien, entwickelt hatte und mehr Verbindlichkeit in die Forderung nach Effizienz, Konzentration und Verwaltungsvereinfachung beim Einsatz der Europäischen Strukturfonds bringen wollte. Dann beriefen sich die Regierungen in den Mitgliedstaaten auf das Subsidiaritätsprinzip und wollten das Geld nur einfach rübergeschoben haben. Vom Berliner Gipfel 1999 blieb dann nur noch der indikative Charakter der Leitlinien übrig. Dieser verpflichtet jedoch die Kommission zumindest dazu, nur die Programme zu genehmigen, mit denen die europäischen Ziele auch wirklich erreicht werden können.

Wenn ich auch Zweifel habe, daß dieses indikative Instrument wirklich ausreicht, um Effizienz und Konzentration zu erreichen und die europäischen Ziele wirklich umzusetzen, so ist doch Fakt, daß die Leitlinien in den Verhandlungen für das gemeinschaftliche Förderkonzept eine zentrale Rolle spielen werden. Wenn die europäische Ebene ernst genommen werden will, müssen sie das auch!

Der Parlament hatte nicht die Möglichkeit, inhaltlich auf die Leitlinien einzugehen, weil es erst konsultiert wurde, als die Legislaturperiode längst vorbei war. Jetzt, wo die Programmierungsphasen weit vorangeschritten sind, macht es wenig Sinn, alles zurückzuholen. Deshalb konzentriere ich mich in meinem Bericht in Abstimmung mit dem Ausschuß auf den strategischen Charakter des Instrumentes.

Erstens: Der Bericht prüft die Wirkung des Instrumentes an sich. Zweitens: Er deckt die Mängel im Kommissionsdokument auf. So wurde beispielsweise im zentralen Teil der Strukturfonds die Partnerschaft schlichtweg vergessen. Das zentrale Prinzip, welches die Mitgliedstaaten auffordert, daß Programme mit den Kommunen und Regionen, aber auch mit den lokalen Akteuren, Wirtschafts- und Sozialverbänden, NGO, Gewerkschaften, Unternehmerverbänden, Frauenverbänden, Bürgerinitiativen, Beschäftigungsinitiativen vor Ort erarbeitet werden, sucht man im Dokument vergeblich.

Die Frage, warum es vergessen wurde, ist bis heute nicht beantwortet worden. Hier stellt das Parlament zentrale Forderungen. Es erwartet von der Kommission, daß sie nur die Programme genehmigt, die in einer solchen Partnerschaft entstanden sind. Es wundert mich schon, liebe KollegInnen von der Konservativen Fraktion, daß ich so plötzlich über Nacht Änderungsanträge vorfinde, die den dezentralen Ansatz streichen wollen. Ich kann nur sagen, gehen Sie damit in Ihre Regionen und erklären Sie Ihren Wählerinnen und Wählern, warum in den Regionen nicht das europäische Prinzip der Dezentralität verwirklicht werden soll. Ich kann Ihnen sagen, Sie werden nicht ganz ungeschoren davonkommen.

Es kann nicht sein, daß wir hier Prinzipien vereinbaren, und wenn es um die Umsetzung geht, macht wieder jeder was er will. Dazu gleich noch eine Nebenbemerkung an die Regierung meines Landes, in dem man die horizontale Gemeinschaftspolitik betreffend Umweltschutz einfach ignorieren will und meinte, die FFH-Linie nicht umsetzen zu müssen. Ich finde es gut, daß die Kommission hier streng bleibt.

Damit knüpfe ich an den letzten Punkt an. Die Leitlinien müssen konkreter Gradmesser dafür sein, ob der Artikel 1 der Verordnung wirklich umgesetzt wird. Ich erwarte von der Kommission, daß die Leitlinien, die ja wirklich genügend Flexibilität darstellen, wirklich der Maßstab für die Verhandlungen sind. Wir vertreten die europäische Position. Das heißt, Nachhaltigkeit in der Verkehrspolitik muß genauso berücksichtigt sein wie der Frauenanteil in der Förderung sowie die Tatsache, daß jedes Programm auch den Globalzuschuß vorsieht und dadurch möglich wird, daß es eine nachhaltige Städteentwicklung und auch wirklich Modellprojekte im ländlichen Raum gibt.

Ich erwarte, daß das die Ergebnisse der gemeinschaftlichen Förderkonzepte sind und daß Sie hier nicht wieder einknicken. Denn wie wollen wir sonst erreichen, daß die Arbeitslosenrate sinkt, wenn wir wieder warten, wenn wir wieder versuchen, uns dahin zu mogeln? Wir können nicht warten! Es sind die letzten Jahre, in denen wir die europäische Strukturpolitik in diesem hohen Finanzmaße umsetzen können. Danach kommen viele Länder dazu, und dann müssen wir sowieso viel bessere, effizientere und konzentriertere Strukturen schaffen. Und das ist erst der Anfang.

Deswegen erwarte ich von der Kommission, daß sie in den Verhandlungen die Forderungen des Parlaments ernst nimmt und daß sie hier die europäische Position wirklich umsetzt und so einer fortschrittlichen Regionalpolitik endlich eine Chance gibt. Herr Präsident, ich freue mich ganz besonders, daß mein erster Beitrag im Europäischen Parlament einem Thema gewidmet ist, das in dem Teil des Vereinigten Königreichs, den ich in diesem Parlament vertrete, nämlich Wales, als das wichtigste Thema überhaupt gilt.

Wie Sie wissen, wurde einem beträchtlichen Teil von Wales gemäß Strukturfondsprogramm der Status einer Ziel-1-Region zuerkannt. Und so erwarten auch viele Menschen in Wales, daß die Europäischen Strukturfonds ihnen bei der Überwindung einiger der gewaltigen Schwierigkeiten, mit denen wir ohne Zweifel zu kämpfen haben, hilft. Die Armut in Wales nimmt weiter zu, wobei sie seit 1997 besonders stark ansteigt. Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer tiefer. Wir erhoffen uns daher vom Strukturfondsprogramm nicht nur eine wirtschaftliche Umstrukturierung, sondern eine weitreichendere Verbesserung der wirtschaftlichen Basis des Landesteils.

Was uns jedoch schwer zu schaffen macht, ist die Tatsache, daß die Gewährung von Unterstützung im Rahmen der Strukturfonds in gewisser Weise als Erfolg der Regierung verbucht wird. Dabei ist es doch nur ein weiterer Ausdruck für die immensen Schwierigkeiten, vor denen Wales steht. Deshalb möchte ich auf einige Probleme aufmerksam machen, denen sich die Kommission vorrangig widmen sollte.

Wir erwarten von der Kommission, daß sie Problemen im Zusammenhang mit der Zusätzlichkeit mehr Aufmerksamkeit widmet. Wir halten es für falsch, daß die entsprechenden Zahlen in gewisser Weise in den Zahlen für das Vereinigte Königreich untergegangen sind. Wir erwarten von der Kommission, daß es einen ergänzenden Finanzierungsanteil für die Vorhaben gibt. Wir erwarten, daß sie die britische Regierung drängt sicherzustellen, daß der private Sektor, der zweifellos die treibende Kraft im Hinblick auf die Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der Strukturfonds darstellen muß, in die Planung einbezogen wird. Schließlich bitten wir die Kommission, für mehr Transparenz bei der Ausgabe von Strukturfondsgeldern zu sorgen. Zu vielem, was in diesem Parlament passiert, mangelt es an Transparenz. Dies ist ein Bereich, in dem sich die Kommission, wie ich meine, als wahrer Freund von Wales erweisen kann. Herr Präsident! Unser Ausschuß erörtert die vorliegenden Fragen aus vielen unterschiedlichen Blickwinkeln. Zunächst möchte ich mich zum Forschungsaspekt äußern. Wir erachten es als sehr positiv, daß die Berichterstatterin den Vorschlag unseres Ausschusses in ihre Schlußfolgerungen aufgenommen hat, wonach in den Kohäsionsländern die wissenschaftliche Infrastruktur ausgedehnt werden muß, indem Hochschulen und Bildungseinrichtungen an solchen Orten geschaffen werden, an denen sie besser als bisher den Bewohnern unterentwickelter Regionen zur Verfügung stehen, und es Absolventen erleichtert wird, in ihren Heimatregionen zu verbleiben. Das wird durch staatliche Maßnahmen ermöglicht, und eine solche Dezentralisation der höheren Ausbildung ist nachgerade eine sinnvolle Politik für eine ausgeglichene Entwicklung.

In einer anderen Frage, auf die wir besonders unter dem Blickwinkel der Industriepolitik aufmerksam machen möchten, hätten wir uns gewünscht, daß die Kommission bei der Planung der Koordinierung von Kohäsionsfonds und Strukturfonds die Auswirkungen des Wachstums des Dienstleistungssektors, des elektronischen Handels und der Nutzung des Internets mehr berücksichtigt hätte. Armut und Reichtum hingen früher mehr von der Wirtschaftsstruktur ab. Reich waren jene Regionen, in denen es Arbeitsplätze in der Industrie gab. Jetzt sind aus diesen Regionen teilweise Problemfälle und arme Gebiete geworden, wo auch in neue Branchen wie Elektronik und Dienstleistungen investiert werden muß, weil diese als zukunftsweisende Bereiche gelten. Diese Tatsache hat der federführende Ausschuß meines Erachtens in seinem Bericht nicht ausreichend berücksichtigt, so daß ich die Kommission im Namen des Industrieausschusses darauf hinweisen möchte.

Als Ausschuß für Energie hätten wir uns schließlich noch gewünscht, daß die Förderung der erneuerbaren Energien aus den Mitteln des Kohäsions- und Strukturfonds eine noch größere Rolle gespielt hätte. Auf diese Weise hätte mittels Koordinierung die Nutzung dieser erneuerbaren Energieformen so entwickelt werden können, daß unzureichende Finanzmittel des Energieprogramms durch diese umfangreicheren Mittel kompensiert werden. Herr Präsident, ich möchte Frau Schroedter ganz herzlich für die von ihr zu diesem Thema geleistete Arbeit danken. Gleichzeitig möchte ich erklären, daß ich im Namen meiner Kollegin Frau Flautre spreche, die die Stellungnahme im Auftrag des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten erarbeitet hat und leider erkrankt ist.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Änderungsanträge 1 und 2 lenken, die vom Ausschuß für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vorgelegt, jedoch vom Ausschuß für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr abgelehnt wurden. Darin geht es um die Sozialwirtschaft und die Notwendigkeit der Bereitstellung von -"social risk capital-‘ und der finanziellen Unterstützung von lokalen Programmen zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts.

Das Parlament sah in der Sozialwirtschaft stets einen wichtigen potentiellen Anbieter von Beschäftigungsmöglichkeiten. Die genannten Änderungsanträge decken sich mit der vom Parlament vertretenen Ansicht, daß die soziale Ausgrenzung ein ernstes Problem darstellt, das konstruktive Maßnahmen erfordert. Wir hoffen, daß diejenigen, die eine Ablehnung dieser Änderungsanträge in Betracht ziehen, sowohl dem Parlament als auch ihren Arbeit suchenden Bürgern triftige Gründe für ihre Entscheidung nennen können.

Frau Flautre verwies in ihrem Bericht auch auf einen Bereich, dem es stark an Koordinierung mangelt, wenngleich gerade hier beträchtlicher Koordinierungsbedarf besteht. Die Vorschläge der Kommission beziehen sich auf die vier Pfeiler der Beschäftigungsstrategie und die fünf Aktionsbereiche des Europäischen Sozialfonds. Doch das Fehlen konkreter Leitlinien ist um so bedauerlicher, als die Idee, die ESF-Interventionen mit der Beschäftigungsstrategie zu verknüpfen, im Planungszeitraum 2000-2006 erstmals umgesetzt wird. Dieses Versäumnis weckt jedenfalls den Eindruck, daß auch die Kommission nicht weiß, wie eine möglichst umfassende Koordinierung zwischen den ESF-Interventionen, die nach dreieinhalb Jahren einer Prüfung unterliegen, und den jährlichen Nationalen Aktionsplänen für die Beschäftigung der Mitgliedstaaten zu bewerkstelligen ist. Wir hoffen, daß uns die Kommission davon überzeugen kann, daß es sich dabei lediglich um ein Versehen handelt, das umgehend korrigiert wird. Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Der von der Kommission in Erfüllung ihres Mandats unterbreitete Vorschlag ist für den Ausschuß für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ein vernünftiger Ausgangspunkt.

Ich möchte allerdings an dieser Stelle hervorheben, daß uns dieser Ausgangspunkt die vor uns stehenden Herausforderungen aufzeigt: angesichts der Veränderungen in den wirtschaftlichen Tätigkeiten aller Art infolge der schwindenden Bedeutung des Landwirtschaftssektors innerhalb der verschiedenen Einkommensquellen der ländlichen Gesellschaft die Bevölkerung im ländlichen Raum zu halten. Zusammen mit den Unzulänglichkeiten in der Infrastruktur und im Dienstleistungsbereich und einem allgemein sehr spärlichen, stark saisonabhängigen und wenig diversifizierten Beschäftigungsangebot verstärken sie die Abwanderung aus den ländlichen Gebieten. Die Folgen lassen nicht auf sich warten. Es sind die jungen Menschen, die abwandern, diejenigen, die Ausbildung und Beschäftigung außerhalb der ländlichen Gebiete finden, was sich in diesen Regionen sehr ungünstig auswirkt.

Diese fehlende Infrastruktur ist wiederum ein Hindernis für die Ansiedlung von Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Man muß sich vor Augen halten, daß der ländliche Raum nahezu vier Fünftel des Territoriums der Europäischen Union ausmacht. Die Landwirtschaft stellt nur 5,5-% der Arbeitsplätze der Union. Darüber hinaus sind drei Viertel unserer Landwirte Nebenerwerbslandwirte und auf zusätzliche Einkommensquellen angewiesen.

Aus diesem Grund ist es eines der wichtigsten und weitreichendsten Ziele, die wir uns in der Europäischen Union stellen sollten, Anstrengungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in den ländlichen Gebieten außerhalb des Agrarsektors zu unternehmen, unter anderem in den Bereichen ländlicher Tourismus, Sport, Kultur, Sanierung der Ressourcen, Umstellung von Unternehmen, neue Technologien, Dienstleistungen usw. Doch obwohl die Landwirtschaft keine ausschließliche Rolle mehr spielt, ist sie weiterhin wichtig, nicht nur, um den wirtschaftlichen und sozialen Niedergang der ländlichen Gebiete und das Entstehen von weiteren Geisterstädten zu verhindern, sondern auch, weil den Landwirten eine grundlegende Rolle bei der Bewirtschaftung des Territoriums, dem Erhalt der Artenvielfalt und dem Umweltschutz zukommt.

Deshalb treten wir für eine Landwirtschaftspolitik und eine ländliche Entwicklung ein, die mit unseren Zielen im Einklang steht, sowie dafür, daß die ländlichen Gebiete an der Schwelle zum 21. Jahrhundert wettbewerbsfähig und multifunktional sein müssen, sowohl in bezug auf den landwirtschaftlichen Aspekt als auch hinsichtlich der Öffnung für die Vielfalt nicht landwirtschaftlicher Tätigkeiten.

Es ist wichtig, allgemeinen Kriterien der Raumordnung und der ausgewogenen Bevölkerungsstruktur vorrangige Beachtung zu schenken und die Schlußfolgerungen zu berücksichtigen, zu denen der Ausschuß für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in fünf Hauptaspekten gelangt ist, die nur teilweise vom Ausschuß für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr in seinen Punkten 16 und 17 aufgegriffen worden sind.

Abschließend möchte ich die Kommission ersuchen, diese fünf Punkte bei der Formulierung der Schlußfolgerungen der vier Pfeiler zu berücksichtigen, denn nach meiner Auffassung muß die Bindung der Bevölkerung an den ländlichen Raum eines der vorrangigen Ziele der Europäischen Union bilden. Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinen Redebeitrag mit einem Dank an Frau Schroedter, der Berichterstatterin, für die geleistete Arbeit einleiten. Ich meine, es ist eine sehr gute Arbeit. Außerdem möchte ich ihr für ihre Bereitschaft zum Dialog mit den übrigen Fraktionen bei der Suche nach Kompromißformeln angesichts dieser Lawine von Änderungsanträgen danken; es waren vielleicht mehr als erwartet, aber sie tragen eigentlich der Bedeutung des hier behandelten Berichts Rechnung.

Für uns ist es wichtig, daß die in diesem Parlament gebilligten Schlußfolgerungen von der Kommission, zumindest ihrem Wesen nach, berücksichtigt werden, denn bei dem nunmehr erreichten Stand könnte es so aussehen, als gäben wir uns hier einer unnütze, rein rhetorischen Tätigkeit hin.

Wir sind indes der Ansicht und das spiegelt sich auch wörtlich in den Schlußfolgerungen wider , daß die Kommission die Beschlüsse dieses Parlaments in Betracht ziehen muß, vor allem im Hinblick auf die Halbzeitbewertung dieser Leitlinien.

In unseren Änderungsanträgen haben wir festgeschrieben, welche Bedeutung wir der Herausbildung der notwendigen Synergien zwischen den Strukturfonds, dem Kohäsionsfonds und den Gemeinschaftsinitiativen beimessen, so daß ihre Anwendung auf optimale und rentabelste Weise im zunehmenden Abbau der regionalen Ungleichheiten und in der Schaffung von Arbeitsplätzen ihren Niederschlag findet, die letztendlich die beiden Hauptziele der hier zur Debatte stehenden Fonds sind.

Um der Erreichung dieser Ziele einen schnellen und wirksamen Impuls zu verleihen, halten wir es für notwendig, daß die Unternehmer, das heißt diejenigen, die Arbeitsplätze schaffen, die wirklichen Unternehmergeist zeigen und tatsächlich neue Beschäftigungsquellen garantieren, in diese Initiative eingebunden werden. Vor allem die kleinen und mittleren Unternehmer müssen in die Verteilung dieser Fonds einbezogen werden. Wenn sich die Unternehmer dagegen an den Rand gedrängt fühlen, wenn sie nicht mitwirken können ich sage jetzt, nicht nur an der Verwaltung, sondern an der Entgegennahme dieser Fonds , werden wir eine Chance zur schnelleren Erreichung unserer Ziele verloren haben. Gleichfalls wichtig für das Erreichen unserer Ziele, für die Überwindung der regionalen Ungleichheiten und für die Erschließung von Arbeitsplätzen ist der entschlossene Einsatz für die neuen Technologien, für die Verkehrs- und Kommunikationsnetze und für die erneuerbaren Energien. Und dies alles - wohlgemerkt unter Mitwirkung der Privatwirtschaft, die ihre Anstrengungen mit denen der öffentlichen Verwaltungen vereint, damit sie sich ergänzen und sich zu keinem Zeitpunkt behindern oder ausschließen schafft gesellschaftlichen Reichtum und Arbeitsplätze. Herr Präsident, ich halte es für meine Pflicht, meinen Kollegen Herrn Evans daran zu erinnern, weshalb Wales überhaupt zu einer Ziel-1-Region erklärt wurde. Das ist das Ergebnis der fragwürdigen Politik seiner Partei, der Konservativen. Vielleicht darf ich ihn auch daran erinnern, daß der Vorsitzende seiner Partei, Herr Hague, als er noch Minister für Wales war, sämtliche Regeln in bezug auf die Zusätzlichkeit verletzt hat, die man nur verletzen kann, und dafür von Kommissionsmitglied Wulf-Mathies schriftlich entschieden zur Ordnung gerufen wurde. Ich kann Ihnen versichern, daß der britischen Regierung sehr wohl bekannt ist, daß für die Ziel-1-Regionen der Grundsatz der Zusätzlichkeit gilt. Ich schlage vor, daß sich Herr Evans nochmals mit der entsprechenden Verordnung vertraut macht.

Meine Fraktion hat umfangreiche Änderungsvorschläge für beide heute zur Debatte stehenden Berichte erarbeitet. Ich meine, wir sollten uns auf die zentrale Rolle der Leitlinien konzentrieren. Es geht darum, einen Rahmen und ein Instrumentarium zu schaffen, um die wirtschaftliche Erneuerung zu unterstützen und zu fördern, um die Ressourcen möglichst effektiv und unter Einbeziehung möglichst vieler Partner zu nutzen und den betreffenden Regionen den Weg zum wirtschaftlichen Aufschwung und zur nachhaltigen Entwicklung zu ebnen, so daß diese schließlich vom Finanztropf genommen werden können.

Wir müssen herausfinden, über welche Qualifikationen und Potentiale unsere Regionen im High-Tech-Sektor verfügen. Das ist angesichts von Medienberichten, denen zufolge Europa bei den zukunftsträchtigen High-Tech-Wachstumsbranchen gegenüber den USA immer mehr an Boden verliert, ganz besonders wichtig.

Die Durchführung der letzten Programmrunde ist auch insofern sehr lehrreich, als daß sie verdeutlicht, worum es bei den Leitlinien nicht gehen sollte. Es sollte nicht darum gehen, neue bürokratische Hindernisse zu errichten. Es sollte nicht darum gehen, auf halbem Wege Änderungen an den Prioritäten und Politiken vorzunehmen, was zwangsläufig Verzögerungen und Nichtausschöpfung der Mittel zur Folge hat. Dies ist gerade im Hinblick auf die neuen Anforderungen an die Haushaltsdisziplin von Bedeutung.

Die Umsetzung und Anwendung der Leitlinien kann nicht der persönlichen Auslegung durch diesen oder jenen Bediensteten in der Kommission oder im Staatsdienst überlassen werden. Innerhalb der zuständigen Direktion der Kommission ist für Einheitlichkeit zu sorgen, während gleichzeitig die spezifischen lokalen und regionalen Aspekte der Kommissionsprogramme zu berücksichtigen sind.

Daraus läßt sich ableiten, daß wir breite, indikative und flexible Leitlinien anstreben müssen, auf die sich sowohl unsere Programm-Manager als auch die Begünstigten stützen können und die zu einer maximalen Erschließung des Potentials der neuen Bereiche der wirtschaftlichen Erneuerung beitragen. Wenn es uns gelingt, das unternehmerische Tun in unseren armen und strukturschwachen Regionen anzukurbeln, werden wir schließlich das Steuer herumreißen und das Vertrauen von Investoren maßgeblich festigen können. Damit steht einer erfolgreichen Entwicklung nichts mehr im Wege. Der Erfolg dieser Leitlinien wird daran zu messen sein, ob es der EU-Regionalpolitik, gestützt auf gute, solide und umsetzbare Leitlinien, gelingt, neue Möglichkeiten zu erschließen und dafür zu sogen, daß unsere armen und strukturschwachen Regionen einen umfassenden Beitrag zu Wachstum und Wohlstand in der EU leisten können. Herr Präsident! Herr Kommissar! Sehr geehrte Kollegen! Ich danke Frau Schroedter für den fundierten Bericht. Sie hat sich eingehend mit der Problematik beschäftigt und während der Behandlung im Ausschuß viele zu dem vorliegenden Bericht eingegangene Änderungsanträge berücksichtigt. Zu Recht stellt die Berichterstatterin zudem fest, daß das Parlament nicht rechtzeitig zu den Leitlinien gehört wurde. Jetzt sind wir dadurch sehr in Verzug geraten. Es bleibt zu hoffen, daß die Stellungnahmen des Parlaments bei der Halbzeitbewertung und für die praktische Umsetzung dennoch von Nutzen sind. Was den Zeitpunkt betrifft, so ist hier der Bericht während der Behandlung zu umfangreich geraten, wobei Detailfragen und Aspekte aufgenommen wurden, die schon in früheren Berichten enthalten waren. In dieser Phase müssen wir uns darauf konzentrieren, wie mit diesem Prozeß die Regionalpolitik der Union gelenkt werden kann, und zwar im Hinblick auf die Zielsetzung, die regionalen Unterschiede abzubauen.

Unsere Fraktion unterstreicht das Subsidiaritätsprinzip, die Verantwortung der Mitgliedstaaten und die Rolle der regionalen Partner bei der Erarbeitung und Umsetzung der Programme. Für äußerst wichtig erachten wir, die kleinen und mittleren Unternehmen in die Planung und Durchführung der Programme einzubeziehen. Ferner befürwortet unsere Fraktion eine stärkere Berücksichtigung der überseeischen Regionen und anderen Gebieten in Randlage und möchte die Wechselwirkungen zwischen Stadt und Land entwickeln. Wir sind gegen eine übertriebene Bevormundung durch die Union und die Zentralverwaltungen der Mitgliedstaaten und fordern den Abbau der Bürokratie bei der Erarbeitung und Realisierung der Programme. Der Erfolg von Projekten, die mit Hilfe der Union umgesetzt werden, wird häufig durch langsame Entscheidungsfindung und komplizierte Verwaltungsverfahren beeinträchtigt.

Bei der Vorbereitung des Berichts gab es eine anregende Debatte über die Regionalpolitik der Union im allgemeinen. Das war für uns neue Mitglieder das erste Mal, und ich sehe darin einen äußerst interessanten Prozeß. Unsere Fraktion hält diesen Bericht für sehr gut und befürwortet ihn. Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Kollegen! Als Beweis dafür, daß dieses Parlament die Phase einer beratenden und untergeordneten Institution noch nicht überwunden hat, konnte der ausgezeichnete Bericht meiner Fraktionskollegin Elisabeth Schroedter nicht ins Plenum gelangen, weil die Regionalentwicklungspläne des Zeitraums 2000-2006 für die Ziel-1-Regionen bereits mehrere Monate in den Arbeitszimmern der Kommission liegen.

Angesichts dessen müssen wir in diesem Parlament auf jeden Fall verlangen, daß die gemeinschaftlichen Förderkonzepte für den fraglichen Zeitraum in diesem Parlament vor ihrer Annahme geprüft und erörtert werden, und zwar anhand der Leitlinien, die wir heute vorlegen, denn wir halten sie für ganz besonders geeignet, Arbeitsplätze in den ärmsten oder am wenigsten entwickelten Regionen zu schaffen, und so tragen wir dazu bei, den negativen, zur Ungleichheit führenden Tendenzen in der europäischen Gesellschaft entgegenzuwirken, damit wir zu einem gerechteren Europa kommen. Herr Präsident! Wir sollten nicht vergessen, daß das wichtigste strategische Ziel der Struktur- und Kohäsionsfonds und ihrer Koordinierung in der Erreichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts liegt. Es ist unsere Pflicht, an der Erarbeitung der Leitlinien und auch an der Evaluierung der Ergebnisse mitzuwirken. Denn wir sind die Vertreter der Bürger im Europa der Bürger und nicht nur in einem Europa der Staaten und der Regionen.

Wir konstatieren, daß die Fonds eine notwendige, aber nicht ausreichende Voraussetzung für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sind. Wenn wir als einzigen Indikator das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner nehmen, können wir fehlgehen. Einige Kollegen haben bereits über die Arbeitslosigkeit und den Bevölkerungsrückgang gesprochen. Es müssen eine Reihe von Indikatoren untersucht werden, die es uns ermöglichen, den Stand und die Entwicklung regionaler Gesellschaften zu erkennen, die sich in einer ungünstigeren Situation als andere befinden. Aus einigen heute dem Plenum des Parlaments vorgelegten Berichten geht klar hervor, daß die Arbeitslosigkeit in den 25 am stärksten entwickelten europäischen Regionen nur ein Fünftel der Arbeitslosigkeit in den 25 am schwächsten entwickelten Regionen ausmacht. Dies zwingt das Europäische Parlament, den Herrn Kommissar und die Kommission zu entschlossenem strategischen Handeln.

Ich gebe auch zu, daß das Europäische Parlament keine Gelegenheit hatte - oder nicht erhalten hat, da die Wahlperiode zu Ende ging -, um über die Leitlinien zu sprechen. Aber ich glaube nicht, daß der Bericht zu spät kommt. Wir brauchen eine gemeinsame Reflexion, damit die neuen Ziel-1-Programme und die regionalen Entwicklungspläne, die vor dem Wirksamwerden der Leitlinien erarbeitet worden sind, einer Revision und wirklichen Bewertung unterzogen werden können. Es ist notwendig, die Programme der unterschiedlichen Ziele zu koordinieren. Wir alle sind uns einig in der Forderung, daß dem Parlament nach der Hälfte der Durchführungszeit dieser Programme, wenn die Bewertung der Leitlinien vorgenommen wird, eine Hauptrolle zukommt, denn wir sind die Vertreter der Bürger. Die Bürger können nicht akzeptieren, daß die Europäische Union Beschlüsse in einer, zumindest scheinbar, bürokratischen Form faßt. Es ist für sie erforderlich, daß die politische Dimension funktioniert, daß Verantwortlichkeiten bestehen, daß eine Kommunikation mit den Bürgern vorhanden ist. Das fordern wir heute vom Herrn Kommissar. Ich denke, er wird, ausgehend von seiner früheren Erfahrung als Präsident einer Region, zustimmen, daß Indikatoren und eine Strategie für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und nicht nur für die Produktivität vorgeschlagen werden. Herr Präsident, ich unterstütze die wichtigsten Vorschläge des Berichts im Hinblick auf die Verwaltung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2000-2006 sowie die wichtigsten in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen. Dazu zählt u.-a., daß jederzeit ein einheitlicher Ansatz für die Verwendung der Mittel der EU-Strukturfonds und des Kohäsionsfonds bestehen muß. Das bedeutet, daß lokale Gebietskörperschaften und nationale Regierungen bei der Verwendung dieser Mittel eng und partnerschaftlich zusammenarbeiten müssen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, integrierten Strategien zur Wiederbelebung der Beziehungen zwischen städtischen und ländlichen Räumen mehr Bedeutung beizumessen, wobei es auf den ländlichen Raum besonders ankommt. Auch wenn die Erneuerung unserer Städte sehr wichtig ist, müssen wir in unserer Politik stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Förderung der ländlichen Entwicklung und der Verbesserung der Lebensbedingungen der Stadtbewohner achten. Es kann uns nicht darum gehen, allein ein Europa der Städte zu errichten.

Die Strukturfonds haben vor allem durch die Modernisierung der Straßen, der Wasseraufbereitung und der jeweiligen Verkehrsnetze maßgeblich zur Entwicklung der ländlichen wie auch städtischen Räume in den EU-Ländern in Randlage beigetragen. Dieser Prozeß wird im Einklang mit den von den Staats- und Regierungschefs der EU auf ihrem Gipfeltreffen in Berlin im vergangenen Jahr festgelegten Ausgabenleitlinien, denen das Parlament auf seiner Maitagung zugestimmt hat, fortgesetzt.

Die wichtigsten von der EU von 1989 bis 1993 und von 1994 bis 1999 durchgeführten Programme konnten ganz wesentlich zur Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit von Randregionen und Ziel-1-Regionen in Europa beitragen. Jetzt geht es darum, das bisher Erreichte zu festigen und auf Dauer zu erhalten. Dadurch hätten die Länder in Randlage und die Regionen in äußerster Randlage, also die ärmeren Regionen in Europa, die Möglichkeit, erfolgreich im neuen Euro-Währungsgebiet wie auch auf einem weiter expandierenden und von einem freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr gekennzeichneten Binnenmarkt zu operieren.

Zwar sind wichtige Infrastrukturprojekte aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds gefördert worden, doch sollten wir nicht vergessen, daß der Europäische Sozialfonds einen ganz bedeutenden Beitrag zur Unterstützung der weniger wohlhabenden Bürger unserer Gesellschaft geleistet hat. So hat er zur Verbesserung der Einrichtungen der Tertiärstufe, zur Finanzierung von dem Schulabschluß nachgeschalteten Ausbildungsmaßnahmen und zur Schaffung umfassender Programme beigetragen, die der Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, der Unterstützung von Jugendlichen, die vorzeitig die Schule verlassen, und der Bekämpfung des Analphabetentums bei Erwachsenen dienen. Herr Präsident, bislang war ich in bezug auf regionalpolitische Ansätze oft anderer Meinung als die Berichterstatterin, diesmal jedoch stimme ich mit ihr überein. Vielleicht wird sie dadurch ermutigt, in diese Richtung weiterzuarbeiten, auf jeden Fall möchte ich ihr aber meine Glückwünsche aussprechen.

Zweitens: Wir hätten es lieber gesehen, wenn die Leitlinien der Verordnung als Anhang beigefügt worden wären, wie wir es von Frau McCarthy als Berichterstatterin für die allgemeine Verordnung gefordert hatten. Das ist leider nicht geschehen, was allerdings nicht Herrn Bernie, sondern der alten Kommission anzulasten ist. Ich komme nur darauf zu sprechen, weil ich noch einmal die Position des Parlaments verdeutlichen wollte.

Drittens möchte ich anmerken, daß wir mit den Leitlinien im großen und ganzen einverstanden sind, soweit sie nicht von unseren Bemerkungen abweichen. Sie stellen ein wesentliches Hilfsmittel für die Mitgliedstaaten dar. Besonders hervorheben möchte ich, daß die Kommission der nachhaltigen Entwicklung, der Schaffung von Arbeitsplätzen unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit und der Verkehrsproblematik einen hohen Stellenwert einräumt. Dem kann ich zumindest persönlich uneingeschränkt zustimmen. Als Inselbewohner möchte ich jedoch kritisch anmerken, daß die Entwicklung der Inseln in ihrer Bedeutung verkannt wird. Diesem Punkt wird - wieder einmal - nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet: Das geht nun schon all die fünf Jahre so, die ich Mitglied des Parlaments bin, und immer wieder habe ich auf das Problem hingewiesen. Wir werden auch künftig keine Ruhe geben, denn in Artikel 158 Absatz 1 des Vertrages von Amsterdam ist von einer umfassenden Politik für die Inseln die Rede. Die Kommission muß sich also endlich mit dieser Frage befassen.

Im übrigen wird es nun wirklich langsam Zeit, die Programme umzusetzen, und insofern müssen auch die Mitgliedstaaten ihrer Verantwortung nachkommen und ihre Hausaufgaben machen. Was uns hier im Parlament betrifft, so möchte ich auf den im Mai verabschiedeten und für Parlament und Kommission geltenden Verhaltenskodex verweisen. Ich bin fest davon überzeugt, daß dieser Kodex eingehalten und das Parlament über alle Entwicklungen und Details in bezug auf die Umsetzung der Programme auf dem laufenden gehalten wird. Herr Präsident, Herr Kommissar, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, in meinen anderthalb Minuten Redezeit möchte ich zunächst unsere Kollegin Frau Schroedter beglückwünschen. Viele haben das zwar schon getan, doch ich denke, sie hat es wirklich verdient, denn sie hat sich Anregungen der einen und anderen Seite gegenüber sehr offen und aufgeschlossen gezeigt, und ich meine, daß sich dies in der Qualität ihres Berichts niedergeschlagen hat.

Wie die Berichterstatterin bedaure ich, daß das Parlament in bezug auf die Leitlinien quasi auf den fahrenden Zug aufgesprungen ist, da die Verhandlungen mit den Staaten bereits so weit fortgeschritten sind, daß man nicht davon ausgehen kann, daß dieser Bericht noch unmittelbare Auswirkungen haben wird. Deshalb halte ich es für notwendig, daß das Parlament vorausdenkt und die Leitlinien für die Revision nach der Hälfte der Laufzeit im Jahr 2003 festlegt und noch versuchen sollte, die zweite Programmphase ab 2003 zu beeinflussen. Ich meine damit, daß wir uns am Anfang des Planungszeitraums 2000-2006 befinden, der angesichts von zwei großen Herausforderungen keineswegs als Routineangelegenheit aufgefaßt werden darf.

Die erste Herausforderung ist die Harmonisierung der nationalen Raumordnungs- und der regionalen Entwicklungspolitiken. Subventionen reichen für eine Entwicklung nicht aus, wenn Infrastrukturen oder öffentliche Dienstleistungen fehlen. Wir stehen also vor der grundsätzlichen Frage, wie wir eine Verzahnung der Politik der Union mit den nationalen subsidiären Raumordnungspolitiken erreichen können.

Die zweite Herausforderung ist die Erweiterung, die natürlich sowohl in geographischer als auch haushaltstechnischer Sicht beachtliche Auswirkungen haben wird. Den Kommissar möchte ich auffordern, in diesen beiden Bereichen tätig zu werden und uns dabei mit einzubinden.

Angesichts der jüngsten Naturkatastrophen möchte ich doch noch auf die Verwendung der Strukturfondsmittel eingehen. Wir wissen, daß es den jeweiligen Staaten obliegt, einen Teil der Mittel selbst zu verteilen. Dabei darf es nicht angehen, daß - wie es anscheinend die Absicht der Mitgliedsstaaten ist - Europa überhaupt nicht mehr in Erscheinung tritt. Die Öffentlichkeit und die Presse werfen uns heute vor, nicht in Erscheinung zu treten, wo wir doch einen Großteil der Anstrengungen auf Ebene der einzelnen Staaten finanzieren. Ich glaube, wir können dies ruhig laut und deutlich sagen. Ich denke auch, daß immer wenn Europa Hilfe leistet, um die Schäden von Naturkatastrophen oder Unfällen zu beheben, wir über unsere Hilfsleistungen informieren bzw. die Mitgliedstaaten bitten sollten, dies zu übernehmen. Herr Präsident, finanz- und währungstechnischen Kriterien Priorität einzuräumen, bedeutet Ungleichheiten jeder Art zu verstärken. Französische Planungsexperten halten es zum Beispiel derzeit für sehr wahrscheinlich, daß sich die regionalen Unterschiede innerhalb der einzelnen Länder weiter vertiefen werden. Doch die Strukturfonds haben dazu beigetragen, diese Entwicklung zu bremsen. Unser Ziel ist ein Europa, das von einer Befriedigung der sozialen Bedürfnisse ausgeht, und dies setzt hinsichtlich der Lebensbedingungen eine Annäherung nach oben voraus. Die Umsetzung dieses Ziels bedeutet sicherlich eine Ausweitung von Umverteilungsinstrumenten wie die Strukturfonds.

Wir denken insbesondere an eine einheitliche Kapitalsteuer, die es ermöglichen würde, Fonds zu speisen, die für eine Harmonisierung der Systeme der sozialen Sicherheit und eine Reduzierung der Arbeitszeit in Europa notwendig sind. Doch die Kommission, die die Aufgabe hat, Leitlinien vorzulegen, tut dies nur widerwillig und bleibt vage. Der heute vorliegende Bericht gibt der Politik ihre eigentliche Bedeutung zurück. Er ist ein Schritt in Richtung einer nachhaltigen Beschäftigungs- und Entwicklungspolitik. Und deshalb werden wir ihm zustimmen. Herr Präsident! Auch ich möchte die Berichterstatterin zu ihrer ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen. Angesichts der Herausforderung der Globalisierung und der Osterweiterung bedarf Europa meines Erachtens in den nächsten Jahren für die Programmplanung und die Wiederankurbelung seiner Wirtschaft mehr denn je angemessener und exakter Vorgaben. In diesem Sinne müssen die Europäische Union als Ganzes und jeder Mitgliedstaat im besonderen von sämtlichen zu Gebote stehenden Mitteln und Möglichkeiten und damit auch von den vorhandenen Strukturfonds optimalen Gebrauch machen. Erforderlich dazu ist, daß die Europäische Kommission über die guten Vorsätze hinaus ihren Leitlinien mehr Transparenz verleiht und sich ganz gezielt um die Kontrolle der Verwendung dieser Mittel durch die Mitgliedstaaten bemüht.

In Italien beispielsweise gab es in den letzten Jahren Probleme bei der Inanspruchnahme der Strukturfonds, wobei die Hauptgründe in einer aufgeblähten Bürokratie, in unzulänglichen Informationen sowie darin lagen, daß die Wirtschafts- und Sozialakteure auf lokaler Ebene zu wenig beteiligt wurden.

Ich möchte daher die Kommission auf zwei Punkte hinweisen: Erstens muß die Konzertierung als Instrument der Koordinierung und der Beteiligung sämtlicher lokaler und regionaler Marktteilnehmer an den Entscheidungen optimal genutzt werden, um speziell Ungleichgewichte und Ungleichheiten zu vermeiden; zweitens bedarf es einer Vereinfachung und transparenteren Gestaltung der Verwaltungsprozesse, die sich allzu häufig unnötig in die Länge ziehen und derart kompliziert sind, daß sie, was vor allem von den europäischen KMU beanstandet wird, ein Hindernis für den Zugang zu den Fonds darstellen.

Abschließend halte ich es für ziemlich gravierend, daß den territorialen Beschäftigungspakten und vor allem den Modalitäten zur Bekämpfung der Frauen- und Jugendarbeitslosigkeit in der Mitteilung der Kommission wenig Beachtung geschenkt worden ist. Herr Präsident, mir ist es ebenso wie meinem Kollegen Herrn Evans eine besondere Freude, erstmals in diesem Haus zu diesem sehr wichtigen Problem das Wort zu ergreifen, zumal ich mit den West Midlands einen Teil des Vereinigten Königreichs vertrete, der bisher in den Genuß von Ziel-2-Fördermitteln gekommen ist. Doch der dem Haus heute vorliegende Bericht ist ein klassisches Beispiel dafür, daß wir, wenn wir nicht aufpassen, Ideen entwickeln, die zwar phantastisch klingen, für die Bürger, die direkt von ihnen profitieren sollen, jedoch u.-U. von wenig Belang sind.

Der Bericht selbst verfolgt eine gute Absicht, es fehlt ihm jedoch wie vielen unserer Aktivitäten auf diesem Gebiet an einer klaren Zielsetzung und einer soliden Grundlage für seine Umsetzung in die Praxis. Deshalb schlagen meine Fraktion und ich drei wichtige Änderungen und Zusätze vor, mit denen wir den Vorschlag in keiner Weise verwässern, sondern mit denen wir seine Relevanz für diejenigen, denen er als Anleitung dienen soll, erhöhen wollen.

Lassen Sie mich das begründen. Es geht uns erstens um eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel aus den Struktur- und dem Kohäsionsfonds. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, daß wir als die gewählten Vertreter der europäischen Steuerzahler finanzielle Redlichkeit und Transparenz bei der Auszahlung dieser Gelder und der damit verbundenen Rechnungsprüfung fordern sollten, ja müssen. Mit unseren Änderungen und Zusätzen wollen wir das erreichen, was bei der Gewährung von Zuschüssen als Indikator für die wirtschaftlich günstigste Lösung dienen kann.

Zweitens fließen nur allzu oft riesige Summen in Projekte, deren Ergebnisse sich zu Beginn des Programmzeitraums einfach noch nicht klar abschätzen lassen. Und bleibt der erhoffte Erfolg aus, gibt es keine effektive Möglichkeit, das Projekt zur Halbzeit oder am Ende dieses Zeitraums tatsächlich zu beenden. Mit unseren Zusätzen fordern wir daher, daß praktische und durchsetzbare Möglichkeiten des Ausstiegs aus einem Programm vorgesehen werden, mit denen wir uns nicht nur gegen weitere Kosten absichern, die häufig zu Lasten des Steuerzahlers gehen, sondern mit denen auch verhindert wird, daß, wie in der Vergangenheit so oft geschehen, Gelder verschwendet werden.

Und schließlich fordern wir Veränderungen in bezug auf Schwerpunkt und Methodik der Mittelauszahlung. So sollte der private Sektor, durch den das Element der finanziellen Realität in die Finanzierungsüberlegungen eingebracht wird, stärker integriert werden. Auch sollte man hinsichtlich der Art der zu fördernden Projekte den Schwerpunkt von Kleinvorhaben auf Ertragsbasis, die sich nur schwer überwachen lassen, auf Investitionsvorhaben verlagern, bei denen der Nutzen in der Mehrzahl der Fälle offen auf der Hand liegt. Damit wird man den Rufen nach mehr Transparenz bei der Verwendung der Gelder gerecht, und der Versuchung, das lokale Steueraufkommen in Gebieten, in denen entsprechende Projekte durchgeführt werden, unnötig über längere Zeit zu belasten, wird erfolgreich entgegengewirkt. Zudem macht das Parlament damit deutlich, wie ernst es den Ruf nach derartigen Reformen nimmt.

Diese Änderungen, sollten sie heute von diesem Hohen Haus angenommen werden, sind meiner Ansicht nach ein weiterer entscheidender Schritt zur Erreichung der historisch bedeutsamen Ziele, für die die Fonds ursprünglich eingerichtet worden waren, nämlich die finanziell nachhaltige Unterstützung der benachteiligten Gebiete in der Europäischen Union, in der der Lebensstandard nicht durch Almosen, sondern konkrete Hilfe auf ein menschenwürdiges Niveau angehoben werden muß. Ich fordere das Haus auf, diesen Änderungen zuzustimmen. Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte die Berichterstatterin zu ihrem mit so viel Fleiß und Sorgfalt erarbeiteten Bericht beglückwünschen.

Zweifellos stellen die Strukturpolitiken und die Kohäsionspolitik der Europäischen Union die wesentlichen Instrumente dar, um die Voraussetzungen für das Wachstum und den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte in den Regionen zu schaffen. Trotz der bisherigen Maßnahmen sind diese Ungleichgewichte nämlich noch recht ausgeprägt, in bezug auf die Arbeitslosigkeit sogar inakzeptabel. Damit die Ziele dieser Politiken möglichst umfassend verwirklicht werden können, müssen sie koordiniert und auf der Grundlage wohldurchdachter, sinnvoller Leitlinien umgesetzt werden.

Vergessen wir nicht, daß diese Politiken, wenn sie denn wirksam sind, auch für den europäischen Bürger sichtbar werden, der eine unmittelbare Verbesserung seiner Lebensqualität erkennt! Bedenken wir außerdem, daß die entlegenen und Inselregionen der Europäischen Union besondere Beachtung verdienen, denn auf Grund ihrer geographischen Lage sind sie in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung erheblich benachteiligt - es sei denn, die Kommission beabsichtigt, Brücken zu bauen oder unterseeische Tunnel anzulegen, um sie mit dem europäischen Festland zu verbinden.

Lassen Sie mich abschließend anmerken, daß die Strukturpolitiken insgesamt flexibler gestaltet werden müssen, damit sie den veränderten Bedingungen und damit den neuen Herausforderungen und Chancen entsprechen, die das neue Jahrtausend, für das wir alle das Beste hoffen, mit sich bringt. Herr Präsident, der Bericht von Frau Schroedter enthält zweifellos zahlreiche wichtige Hinweise, und dazu möchte ich sie beglückwünschen. Wir sollten uns jedoch die Ausrichtung und die Ergebnisse der Regionalpolitik der Gemeinschaft mehr angelegen sein lassen.

Hier stichpunktartig einige Probleme: Die enorme Massenarbeitslosigkeit wird nicht nur nicht abgebaut, sondern nimmt im Rahmen der Strukturpolitik noch schlimmere Ausmaße an. Die Landwirtschaft und die Agrarregionen erleiden infolge der praktizierten Regionalpolitik irreparable Schäden, was unheilvolle Konsequenzen für die Beschäftigung im ländlichen Raum und die Lebensbedingungen der Landwirte vor allem im Süden hat. Die regionalen Ungleichgewichte innerhalb der Mitgliedstaaten potenzieren sich in beängstigender Weise. Anhand der Daten des sechsten Berichts wird deutlich, daß das regionale Gefälle in den letzten zehn Jahren erheblich zugenommen hat. Den enormen Problemen der Inselregionen der Union, wo die Defizite in der Infrastruktur, im Verkehr, in der Kommunikation sowie im Energiebereich zu einer kontinuierlichen Abwanderung der Bevölkerung führen, wird fast keine oder überhaupt keine Aufmerksamkeit geschenkt.

Verursacht wird diese Situation sowohl durch die Regional- als auch durch die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Union generell. Breite Bevölkerungsschichten der Union prangern diese Politik nachdrücklich als gefährlich und volksfeindlich an. Leider gehen die neuen Leitlinien in dieselbe Richtung, und nichts deutet darauf hin, daß ihre Umsetzung daran etwas ändern wird. Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Gestatten Sie mir, hier ein paar kurze Worte zu sagen, um zwei Punkte hervorzuheben, an die uns diese Berichte erinnern und die in der Vorstellung, die wir von der Union haben, eine wesentliche strategische Rolle spielen. Der erste ist die maßgebliche und zentrale Bedeutung, die wir dem Grundsatz des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts nach wie vor beimessen. Wir geben unserer Besorgnis über Meldungen Ausdruck, denen wir entnehmen, daß die Bedeutung dieses Ziels in den Anschauungen der Kommission zunehmend nachläßt. Wir sind nach wie vor der Ansicht, daß der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt ein zentrales Ziel der Union ist.

Zweitens stimme ich dem zu, was ich hier bereits von einem Kollegen über die Thematik der Inseln gehört habe, und ich möchte ebenfalls auf die Gebiete in äußerster Randlage aufmerksam machen. In Zukunft würden wir uns über mehr Mut bei der Behandlung des Themas der Gebiete in äußerster Randlage freuen, wie das im Fall meines Heimatlandes für die Inselgruppen der Azoren und Madeiras gilt. Ich nutze diese Gelegenheit, um zu fragen, ob uns die Kommission über die Gründe aufklären kann, warum sich der Bericht der Kommission über die Gebiete in äußerster Randlage verzögert, der im Parlament seit längerem erwartet wird. Herr Präsident! Zunächst meinen Dank an die Berichterstatterin, auch für die bereitwillige Aufnahme von Anregungen unsererseits in den Bericht.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kommissar! Mit Hilfe von Leitlinien soll den Mitgliedstaaten eine Orientierung zum Erreichen der Reformziele im Rahmen der Programmierung angeboten werden. Die diesbezüglichen Vorgaben der Kommission stellen aber entgegen ihrem Anspruch, Orientierung zu geben, vielmehr einen Angebotskatalog möglicher Maßnahmen im Rahmen der Politikfelder dar. Richtung zu geben und Prioritäten zu setzen, ist jedoch ihr eigentlicher Sinn. Ich gehe mit der Berichterstatterin konform, daß das Kommissionsdokument leider zu wenig Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Verwaltungsvereinfachung enthält, und unterstreiche Forderungen wie Konzentration bei Verhandlungen auf die Förderung eines günstigen Umfeldes für arbeitsintensive kleine und mittelständische Unternehmen, auf eine klare Zielsetzung für alternative Finanzierungsquellen einschließlich Regelungen für Risikokapital und private Finanzierung, auf betriebliche Starthilfen einschließlich neuer Informationstechnologien sowie Investitionen in innovativen Bereichen.

Meine besondere Unterstützung gilt einem Änderungsantrag meiner Fraktion zu Ziffer 10, der eine angemessene Einbeziehung des privaten Sektors bei der Planung und Durchführung der Projekte sicherstellen soll. Ich würde mich freuen, Frau Schroedter, wenn Sie diesen Änderungsantrag gerade auch unter dem Aspekt der Subsidiarität in Ihre positiven Erwägungen mit einbeziehen würden. Herr Präsident, Herr Kommissar! Im Ausschuß für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vertraten wir einhellig den Standpunkt, daß die Unterstützung der Interventionen der Struktur- und Kohäsionsfonds zugunsten besserer Beschäftigungschancen für die Arbeitslosen und einer Gleichstellung von Männern und Frauen von strategischer und prioritärer Bedeutung ist. Leider hat der ausgezeichnete Bericht Schroedter diesen Gedanken nicht in Betracht gezogen, obwohl es zahlreiche Beweise dafür gibt - wir werden das später im Bericht Berend sehen -, wie diese Fonds den weniger entwickelten Regionen wirklich hervorragend helfen, den Abstand zwischen ihnen und den am stärksten entwickelten Regionen Europas zu überbrücken. Sie wachsen, aber in bezug auf das BIP. Ihre Wettbewerbsfähigkeit steigt, aber der wachsende Reichtum erreicht nicht alle, weil sich die Zahl der Arbeitsplätze nicht erhöht und der Unterschied bei den Beschäftigungschancen in den einzelnen Regionen fortbesteht.

Herr Kommissar, lesen Sie die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, und räumen Sie ihr Vorrang ein, denn dies ist das große Problem der Bürger. Und berücksichtigen Sie bei der Überprüfung, bei der Zuweisung der Reserven, strategisch die Anforderungen an die Beschäftigung, denn dies ist es letztendlich, was die Struktur- und Kohäsionsfonds erfordern. Herr Präsident, die Leitlinien müssen so gestaltet werden, daß sie die Programme der wichtigen fünf Jahre von 2002 bis 2006 vernünftig ausrichten und ihre Effizienz verstärken, damit Ziele wie die nachhaltige Entwicklung sowie die Beschäftigungsförderung, insbesondere für Frauen und Jugendliche, endlich Wirklichkeit werden und die Ausgewogenheit zwischen der Wirtschafts- und Sozial- sowie der Umweltpolitik gewahrt bleibt.

Besonders wichtig sind die Bewältigung der angewachsenen Probleme in den Städten, die Beschäftigungssicherung im ländlichen Raum, die Förderung der Agrarregionen und natürlich - wie in Artikel 158 des Vertrages vorgesehen - die Gewährung gleicher Entwicklungschancen für die Inseln der Europäischen Union, selbstverständlich auch für die griechischen, die die Hälfte der Inseln der Union ausmachen. Die Kohäsionspolitik muß weiter gestärkt werden, denn ein Europa mit einem beträchtlichen Gefälle im Lebensniveau zwischen den einzelnen Regionen ist weder glaubwürdig noch kann es Bestand haben. Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe ihren Ausführungen, Ihrer stellenweisen Kritik sowie Ihren Vorschlägen im Zusammenhang mit dem Bericht von Frau Schroedter aufmerksam und mit großem Interesse zugehört. Wir alle, Frau Berichterstatterin, meine Damen und Herren, kennen die Gründe, die Termine, die Verzögerungen - ich komme gleich darauf zu sprechen. Doch heute diskutieren wir über den Bericht, der für mich und die Kommission zum richtigen Zeitpunkt vorliegt, da es um die Leitlinien 2000-2006 geht und wir gerade mit der neuen regionalen Programmplanungsphase beginnen.

Frau Schroedter, Sie haben zu Recht daran erinnert, daß es im wesentlichen Aufgabe der Mitgliedstaaten und der Regionen ist, ihre eigenen Entwicklungsprioritäten festzulegen. Doch aufgrund der Kofinanzierung der Programme durch die Europäische Union ist es notwendig und richtig, daß auch gemeinschaftliche Prioritäten berücksichtigt werden, wie sie hier diskutiert und verabschiedet werden, um diese gemeinschaftliche Dimension des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu fördern, an die viele von Ihnen mit Nachdruck erinnert haben.

Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich kurz auf die Bedeutung und Struktur der Leitlinien eingehen, bevor ich auf die Bemerkungen oder die Kritik, die Sie, Frau Schroedter, oder auch Sie, meine Damen und Herren, vorgebracht haben, zu sprechen komme.

In bezug auf die Bedeutung und Struktur der Leitlinien haben der Ausschußvorsitzende Hatzidakis, die Berichterstatterin sowie Frau McCarthy daran erinnert, daß die Leitlinien den Zweck haben, die nationalen und regionalen Stellen bei der Vorbereitung ihrer Programmierungsstrategie für die Ziele 1, 2 und 3 der Strukturfonds sowie deren Verbindungen zum Kohäsionsfonds zu unterstützen. Dabei geht es darum, die Prioritäten der Kommission, die von den Erfahrungen bei der Umsetzung der Programme ausgehen, sowie die derzeitigen Gemeinschaftspolitiken im Zusammenhang mit den Strukturmaßnahmen darzulegen. Diese Prioritäten sollen - wie hier mehrfach gefordert wurde - zu einer bessern Nutzung, einer optimalen, effizienten Nutzung der Gemeinschaftsinterventionen beitragen; dazu gehört gegebenenfalls auch die Leistungsreserve, Herr Bradbourn, die insbesondere das Ziel hat, eine optimale und effiziente Verwendung der öffentlichen Gelder Europas sicherzustellen. Und wenn ich von optimaler Verwendung spreche, meine ich sowohl die nationale als auch die regionale Ebene; und, Herr Seppänen, auf nationaler Ebene meine ich damit auch die Verbindung zum Kohäsionsfonds. Soviel zum Ziel der Leitlinien.

In bezug auf den Inhalt wissen Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, daß die Leitlinien von drei strategischen Prinzipien ausgehen, an die die Berichterstatterin in ihren Ausführungen eben mit aller Deutlichkeit und gleichzeitig mit großem Nachdruck erinnert hat. Die erste Priorität liegt auf der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft, um in allen Wirtschaftsbereichen, insbesondere aber im privaten Sektor, wie Herr Berend ausführte, möglichst viele vollwertige und auf Dauer angelegte Stellen zu schaffen; Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Regionen, aller Regionen, insbesondere von Wales, Herr Evans, aber nicht nur von Wales. Hinzufügen möchte ich hier noch, weil einige Abgeordnete gerade darauf hingewiesen haben, da dies ihrer Meinung nach anscheinend vergessen wurde, die regionalen Wirtschaften der durch ihre Lage benachteiligten europäischen Regionen - also die Randregionen, die Inselregionen und natürlich auch die Regionen in äußerster Randlage.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Ausführungen von Herrn Ribeiro i Castro eingehen und ihm sagen, daß, die Kommission - wie ich an die jeweiligen Präsidenten der Regionen in äußerster Randlage geschrieben habe - um einige Wochen Fristverlängerung für die Vorlage ihres Berichts gebeten hat. Die Mitteilungen der einzelnen Regierungen zu den Regionen in äußerster Randlage haben wir ziemlich spät erhalten, doch soll das keine Entschuldigung, sondern eine Erklärung sein. Nun geht es darum, diese Unterlagen zu berücksichtigen und sehr sorgfältig auszuwerten. Am 23. November habe ich an einem Treffen von Vertretern der Regionen in äußerster Randlage teilgenommen, und wir waren uns in der Kommission einig, daß wir einige Wochen mehr Zeit brauchen, um einen Bericht vorlegen zu können, der den sehr schwerwiegenden und bedeutsamen Problemen sowie den Erwartungen dieser Regionen in äußerster Randlage gerecht wird; ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. So weit meine Ausführungen zur ersten Priorität, der Wettbewerbsfähigkeit auf regionaler Ebene.

Die zweite Priorität, die auch von Ihnen mehrfach genannt wurde, insbesondere auch von Herrn Puerta - ich gehe im übrigen nicht von einer Rangfolge der Prioritäten untereinander aus -, liegt auf der Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Beschäftigung, wobei in Zukunft insbesondere die Humanressourcen besser geförderte werden sollen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, wenn man feststellen muß, daß in der Europäischen Union die Unterschiede zwischen den Staaten geringer geworden sind - was im übrigen für den Kohäsionsfonds und dessen Effizienz spricht -, aber gleichzeitig bei der Arbeitslosigkeit - wie die Berichterstatterin schreibt - die Unterschiede zwischen den 15 oder 20 reichsten Regionen und den 15 oder 20 ärmsten bzw. am stärksten benachteiligten Regionen größer geworden sind, dann ist das eine Situation, die unerträglich und durch nichts zu rechtfertigen ist. Aufgrund meinen Vorstellungen vom Aufbau Europas und von regionaler Entwicklungspolitik im besonderen halte ich das für eine Situation, die ich nicht akzeptieren kann. Ich habe die Absicht, im Rahmen meiner Möglichkeiten und mit Ihrer Unterstützung sämtliche Mittel, für die ich Verantwortung trage, für eine verbesserte soziale, menschliche und territoriale Kohäsion zu verwenden, um zu verhindern, daß es, wie ich es vor diesem Hause nannte, ein Europa der zwei Geschwindigkeiten gibt, ein Europa der schicken Stadtviertel und ein Europa der armen Vorstädte.

Das dritte Ziel besteht in einer städtischen und ländlichen Entwicklung im Rahmen einer ausgewogenen Raumordnungspolitik. Die Leitlinien gehen im übrigen von zwei horizontalen Prinzipien aus: Die Entwicklung des ländlichen Raums - und die Frage einer nachhaltigen Verkehrsstruktur, Frau Berichterstatterin, die mir seit langem am Herzen liegt, insbesondere seit meiner Zeit als Umweltminister meines Landes, gehört für mich in den Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums - und das zweite Prinzip ist die Chancengleichheit, insbesondere zwischen Frauen und Männern, sowie die europäische Beschäftigungsstrategie und die Wirtschafts- und Währungsunion.

Frau Berichterstatterin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zu Ihren in der Aussprache geäußerten Bedenken möchte ich sagen, daß in den Leitlinien auf die Bedeutung und die Festlegung von integrierten Entwicklungs- bzw. Umstellungsstrategien hingewiesen wird, damit die genannten Prioritäten größtmögliche Synergieeffekte der Maßnahmen und wirkungsvolle dezentrale Partnerschaften ermöglichen. Sie sind beunruhigt, weil auf diese Partnerschaft anscheinend nicht eingegangen worden ist. Sie wird aber auf Seite 5 dieser Leitlinien ganz eindeutig genannt, und ich möchte darauf verweisen - weil sie mich dazu aufgefordert haben -, daß diese Partnerschaft für mich - und ich habe lange genug eine Region betreut, um dies beurteilen zu können - ein sehr wirkungsvolles Instrument zur Mobilisierung der geistigen Ressourcen auf lokaler Ebene ist - sowohl derer im öffentlichen Sektor - die Stadt- und Gemeinderäte, den schulischen und gesellschaftlichen Bereich, die Vereine und Verbände - als auch derer des privaten Sektors. Und die territorialen Pakte sind, um auf eine Bemerkung von Frau Angelilli einzugehen, eine der Formen dieser dezentralen Partnerschaft.

Die Leitlinien sind nach themenbezogenen Prioritäten geordnet, damit sie im Rahmen der einzelnen Ziele in unterschiedlichem Maße je nach der spezifischen Situation eines jeden Mitgliedstaats bzw. dessen Regionen berücksichtigt werden können.

Nun, meine Damen und Herren, möchte ich kurz auf einige Ihrer Bemerkungen eingehen; zunächst zum Verfahren. Es ist richtig, daß Ihr Haus erst spät mit der Sache befaßt worden ist. Ich möchte aber daran erinnern, daß, nachdem die Leitlinien von der Kommission in Form eines Entwurfs im Februar 1999 nach einem neuen Verfahren, bei dem die Abgabe von Stellungnahmen zum Text vereinfacht wurde, verabschiedet worden waren, sie von meiner Vorgängerin, Frau Monika Wulf-Mathies, sofort ans Parlament weitergeleitet wurden. Doch aufgrund der damals anstehenden Europawahlen konnte Ihr Haus erst nach der endgültigen Verabschiedung des Texts im Juli 1999 mit der Prüfung der Leitlinien beginnen.

Heute nun kann ich Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, versichern, daß wir bei den Verhandlungen über die Programme erst am Anfang stehen - der Ausschußvorsitzende Herr Hatzidakis hat mich bereits dazu befragt - und daß daher Ihre Bemerkungen bei den meisten Mitgliedstaaten tatsächlich berücksichtigt werden können. Weiter kann ich Ihnen sagen, daß die Kommission die Meinung Ihres Hauses, die in diesem Bericht zum Ausdruck kommt, bei der Verabschiedung der Leitlinien für die vorgeschriebene sogenannte Halbzeitbewertung berücksichtigen wird.

Jetzt zu inhaltlichen Aspekten der Leitlinien. Frau Berichterstatterin, Sie haben unterstrichen, daß es hier darum geht, zu einer Reihe von oft sehr präzise festgelegten europäischen Zielen Vorgaben zu machen. Ich kann jetzt nicht alle nennen: Einführung von sektorübergreifenden Maßnahmen, effizientere Nutzung öffentlicher Gelder, Unterstützung der unterschiedlichen Partner bei der gemeinsamen Entwicklung von regionalen oder nationalen Programmen usw. Die Kommission nimmt dies zur Kenntnis, doch gehören diese Vorgaben bzw. Fragestellungen zum Teil nicht hierher, sondern zum Beispiel in das Vademecum oder das methodische Dokument.

Abschließend, Frau Berichterstatterin, möchte ich mich auf einige Gedanken Ihres Berichts konzentrieren. Ich denke zum Beispiel an die Aussage, daß die Leitlinien hinsichtlich ihrer Empfehlungen nicht ausreichend spezifisch sind. Diese Aussage muß aber aus der Perspektive der Verhandlungen im letzten Frühjahr gesehen werden. Die Kommission hat sich an den Wortlaut von Artikel 10 der allgemeinen Strukturfondsverordnung gehalten, der die Leitlinien als -"allgemeine indikative Leitlinien auf der Basis einschlägiger und vereinbarter Gemeinschaftspolitiken-‘ definiert. Das war direkt nach dem Wortlauf der Verordnung zitiert - in Anführungszeichen. Und Leitlinien sind auch kein Ersatz für die Programmplanung oder die ex-ante-Bewertungen, die dazu dienen, die Prioritäten und die Effizienz der Programme zu bestimmen.

Ferner führen Sie, Frau Berichterstatterin, hinsichtlich des Punktes -"Leitlinien für die Entwicklung im ländlichen und städtischen Raum-‘ aus, daß auf die städtische Entwicklung nur am Rande eingegangen werde. Mir scheint, daß eher das Gegenteil richtig ist. Ich kann Ihnen bestätigen, daß die Kommission im Bereich der Kohäsionspolitik dieser städtischen Dimension große Bedeutung beimißt und auch in Zukunft beimessen wird. Dies habe ich auch vor kurzem vor den für Stadtentwicklung zuständigen Ministern bei einer Tagung in Tampere ausgeführt.

Bei der ländlichen Entwicklung, die hier mehrfach angesprochen wurde, insbesondere auch von Frau Redendo Jiménez, verfolgen die Leitlinien die von der Berichterstatterin angesprochene doppelte Zielsetzung: eine starke Landwirtschaft mit einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit in den ländlichen Gebieten, aber auch Umweltschutz und Pflege des ländlichen Kulturguts. Hier muß allerdings bedacht werden, daß diese Leitlinien, von denen wir sprechen, lediglich die Strukturfonds betreffen, deren Ziele 1 und 2 insbesondere für den ländlichen Raum einer Diversifizierung Priorität einräumen. Was nun dieses Gleichgewicht im ländlichen Raum betrifft, so dürfen wir hier die neue Politik der Entwicklung des ländlichen Raums, die über den EAGFL -"Garantie-‘ kofinanziert wird, nicht vergessen. Sie hat das Ziel, die Reform der europäischen Landwirtschaft voranzutreiben und die Multifunktionalität in der Landwirtschaft zu fördern. Ich möchte heute dazu nur sagen, daß ich mir wünsche, daß dieser Punkt in die Programmierung der ländlichen Ziel-2-Gebiete aufgenommen wird, wie dies mit dem EAGFL -"Ausrichtung-‘ für die Ziel-1-Regionen der Fall ist. Auf jeden Fall ist mir klar geworden, daß Ihr Ausschuß für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung diesen Aspekt aufmerksam weiterverfolgen wird.

Bevor ich zum Schluß komme, möchte ich Herrn Savary noch sagen, daß morgen eine gesonderte Aussprache über die Auswirkungen der Stürme der letzten Wochen insbesondere in Frankreich, Österreich und Deutschland vorgesehen ist und daß ebenfalls morgen Gelegenheit besteht, mit meiner Kollegin De Palacio über die aus der Ölpest in Frankreich zu ziehenden Schlußfolgerungen zu sprechen. Ich werde mich jetzt darauf beschränken, Herr Abgeordneter, Ihnen meine Auffassung mitzuteilen, die sich in großen Teilen mit Ihrer eigenen Einschätzung, was wir mit Ziel 2 für die Bekämpfung der Ölpest erreichen können, deckt. Ich weise darauf hin, daß die Kommission morgen die Ziel-2-Fördergebietskarten für Frankreich, Schweden, Österreich und Luxemburg bestätigen wird. Wir werden dann ein Arbeitsinstrument zur Verfügung haben, das wir insbesondere in einem Großteil der von den Stürmen betroffenen Departements einsetzen können. Aus diesem Grunde werde ich übrigens übermorgen in zwei französische Departements reisen, die unter den Stürmen besonders stark zu leiden hatten.

Abschließend - vielen Dank, Herr Präsident, für Ihr Verständnis - möchte ich Ihnen, Frau Berichterstatterin, für Ihren Bericht danken; Sie und Ihr Ausschuß haben gute Arbeit geleistet. Abgesehen von gewissen Meinungsunterschieden hinsichtlich der Rolle der Leitlinien - wir haben darüber gesprochen und ich habe versucht, Ihnen meinen Standpunkt zu erläutern - freue ich mich sehr darüber, wie Ihr Haus die Ausarbeitung dieser Leitlinien, die den Mitgliedstaaten zur Vorbereitung ihrer eigenen Programme dienen, unterstützt. Dies bestärkt uns darin, an unserem Konzept festzuhalten, das auf einer Reihe von bewährten Praktiken aus der laufenden Programmphase 1994/1999 beruht. Ich halte das zu Beginn der Programmplanung 2000/2006 für ein gutes Vorzeichen für die Zusammenarbeit unserer beiden Institutionen, für eine Bestätigung unserer gemeinsamen Arbeit, die, Herr Hatzidakis, durch den Verhaltenskodex, der unsere beiden Institutionen bindet und dessen Einhaltung mir sehr am Herzen liegt, gestärkt wird.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. Sozio-ökonomische Lage und Entwicklung der Regionen Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A5-0107/1999) von Herrn Berend im Namen der Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über den Sechsten Periodischen Bericht über die sozio-ökonomische Lage und Entwicklung der Regionen der Europäischen Union (SEK(99)0066 - C5-0120/99 - 1999/2123(COS)). Herr Präsident, Herr Kommissar Barnier, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der sechste periodische Bericht enthält eine umfassende und detaillierte Beschreibung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Regionen der Union und ihrer Entwicklungstendenzen und stellt, wie ich meine, eine solide Grundlage für die Formulierung von strukturpolitischen Prioritäten auf Unionsebene dar. Der Bericht zeigt, daß - gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf - ein Aufholprozeß der ärmsten Regionen stattgefunden hat und sich auch weiter fortsetzt.

Dies ist zu einem großen Teil auf die Strukturfonds zurückzuführen, auch wenn das Gefälle zwischen den ärmsten und den reichsten Gebieten weiterhin beträchtlich ist. Es hat durch den Einsatz der europäischen Strukturfonds bereits eine Annäherung der Lebensverhältnisse stattgefunden. Der Abstand des durchschnittlichen Bruttoinlandsproduktes in zehn Jahren hat sich um 10-% verringert. Hier besonders betroffen - natürlich im positiven Sinne - sind die vier Kohäsionsländer und auch die fünf neuen deutschen Bundesländer.

Leider erfolgte diese Entwicklung europaweit hauptsächlich durch eine Steigerung der Produktivität und nur in geringem Maße durch Beschäftigungswachstum. Deshalb fordern wir die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zukunft auch der Beschäftigungswirkung von Maßnahmen angemessene Beachtung zu schenken. Ein Großteil der Transferzahlungen wurde und wird für Rationalisierungs- und Modernisierungsinvestitionen verwendet, mit dem Ziel, Arbeitsproduktivität zu verbessern. Dies hat allerdings die Beschäftigungseffekte der Strukturpolitik entsprechend gedämpft. Das ist keine Wertung, sondern lediglich zunächst einmal eine Feststellung.

Der Bericht weist aber nach, daß sich regionale Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt sogar weiter verschärft haben. In 25 schwächsten Regionen beträgt heute die Arbeitslosigkeit 24-%. Vor zehn Jahren war sie noch um 4-% niedriger, also 20-%. Und in den 25 besten Regionen, um das auch einmal zu erwähnen, haben wir heute eine durchschnittliche Arbeitslosigkeit von 3,6-%, vor zehn Jahren 2,5-%, also eine Steigerung von nur 1,1-%. Im Bericht wird deutlich, daß 50% der Arbeitslosigkeit strukturelle Arbeitslosigkeit ist. Deshalb muß, und das ist eine Schlußfolgerung aus diesem Bericht, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft, die Förderung von wirtschaftsnaher Infrastruktur im Mittelpunkt der Strukturpolitik stehen. Hier ist Reihenfolge auch gleich Rangfolge.

In diesem Zusammenhang - das soll auch gleich anschließend mit gesagt werden - sind nicht zuletzt auch Maßnahmen zur Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte zu nennen. Des weiteren muß der Stärkung der unternehmerischen Potentiale in den kleinen und mittelständischen Unternehmen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, und die Dienste für KMU müssen weiterentwickelt werden.

Eine weitere Schlußfolgerung aus dem Bericht besteht darin, daß im Sinne eines effizienten Fördermitteleinsatzes die Abstimmung von Fördermaßnahmen mit der breit gefächerten Mittelstands- und Existenzgründungsförderung erfolgen muß. Ein sehr wichtiger Punkt, wie ich meine. Im Ergebnis dieses Berichtes machen wir die Kommission darauf aufmerksam, daß die rechtlichen Grundlagen für eine Zusammenarbeit zwischen Regionen und Mitgliedstaaten und Beitrittskandidatenländern verbessert werden müssen, und weisen auf die besondere Notwendigkeit der Budgetkonsolidierung als Voraussetzung für den Erfolg der Wirtschafts- und Währungsunion und der Erweiterung nach Osten hin.

Wir fordern diejenigen Mitgliedstaaten, die noch keine ausreichende Fördergebietskarte eingereicht haben, auf, dies umgehend zu tun, und erwarten von der Kommission natürlich auch, daß sie die operationellen Programme der Regionen für die neue Förderperiode von 2000 bis 2006 im Lichte dieser Ergebnisse des sechsten periodischen Berichtes zügig prüft und alles tut, damit diese Förderperiode ohne zeitliche Verzögerung auch vor Ort ordentlich beginnen kann. Herr Präsident, Herr Kommissar Barnier, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Sechste periodische Bericht über die sozio-ökonomische Lage und Entwicklung der Regionen der Europäischen Union stellt eine neue Etappe in der Analyse regionsspezifischer Daten dar und macht die seit Erscheinen des Fünften Periodischen Berichts erzielten Fortschritte deutlich. Ich bin jedoch der Meinung, daß man der realen Situation nicht ganz gerecht wird, wenn man von einer wirklichen Annäherung des durchschnittlichen regionalen Entwicklungsstands in Europa spricht. Leider wird dieses Bild aber in der Presse oder in bestimmten Reden vermittelt.

Der Bericht der Kommission relativiert diese Einschätzung sehr deutlich, insbesondere da, wo er die sozio-ökonomische Lage bestimmter Regionen, die mir besonders am Herzen liegen, beschreibt. Ich meine die französischen überseeischen Departements und ganz allgemein die Regionen in äußerster Randlage. Ich freue mich, daß der Ausschuß für Regionalpolitik einen meiner Änderungsanträge angenommen hat, der die Kommission auffordert, in ihrem nächsten Bericht ein gesondertes Kapitel über Kohäsion in Gebieten in äußerster Randlage aufzunehmen, insbesondere eine Analyse der Wirkung der Maßnahmen, die demnächst entsprechend des neuen Artikels 299 Absatz 2 des Amsterdamer Vertrags getroffen werden.

Der Sechste Periodische Bericht enthält schließlich hinsichtlich des Ziels einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung in Europa einige interessante Argumente, insbesondere wo er auf die Bedeutung der Beziehungen zwischen dem Zentrum Europas und seiner Peripherie verweist. Auch wenn die Kommission noch zögert, explizit darauf hinzuweisen, zeigt der Periodische Bericht doch, wie dringlich eine polyzentrische Entwicklung des gemeinschaftlichen Raums mittels einer Strukturpolitik der Union und im Rahmen des ESVG-Ansatzes ist. Herr Präsident! Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas in diesem Parlament ist mit dem von Herrn Berend vorgetragenen Bericht einverstanden und beglückwünscht seinen Verfasser sowohl zur Qualität seiner Schlußfolgerungen als auch zu seiner Flexibilität, durch die im Ausschuß Änderungsanträge der verschiedenen Fraktionen aufgenommen werden konnten.

Es muß daran erinnert werden, daß die globale Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union gegenwärtig 81-% des Niveaus der Vereinigten Staaten von Amerika erreicht und daß diese Kennziffer sich nur dann verbessern wird, wenn sich die unserer wettbewerbsfähigen Wirtschaftseinheiten, nämlich der Regionen, verbessert, und das zu einem Zeitpunkt, da die technologische Entwicklung, die Globalisierung der Wirtschaft und unsere Probleme, die Erweiterung und die Einheitswährung, von den Regionen, aber auch den Unternehmen und dem Einzelnen größere Wettbewerbsanstrengungen fordern.

Der Sechste Bericht der Europäischen Kommission bietet sehr wertvolle Schlußfolgerungen. Ich möchte zwei davon kurz zusammenfassen, der Berichterstatter hat sie schon aufgegriffen, eine positive und eine negative. Die erste bezieht sich darauf, daß bedeutsame Fortschritte in der territorialen und sozialen Kohäsion im gesamten Gebiet der Union erreicht worden sind und die Gemeinschaftsfonds einen wichtigen, wenn auch nicht entscheidenden Faktor beim Abbau der regionalen Ungleichheiten darstellen. Die negative ist, daß diese großen Anstrengungen bei der Angleichung des BIP und der Produktivität der europäischen Regionen eine größere Wirkung zeigten als bei der Angleichung ihrer Beschäftigungsniveaus.

Deshalb ist es erforderlich, die strukturelle Finanzierung stärker an die Schaffung von Arbeitsplätzen zu binden. Das, Herr Kommissar, ist das erste Gebot für den kommenden Zeitraum.

Somit, Herr Präsident, bitte ich meine verehrten Kolleginnen und Kollegen um die Zustimmung zu diesem Bericht und, wie andere Kollegen vor mir, ersuche ich die Kommission, die Schlußfolgerungen aus ihrem Sechsten Periodischen Bericht im Hinblick auf die Planung des Zeitraums 2000-2006 genau zu berücksichtigen. Herr Präsident! Herr Kommissar! Sehr geehrte Kollegen! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter für die geleistete gute Arbeit und die sachliche Berücksichtigung der eingegangenen Änderungsvorschläge während der Behandlung im Ausschuß danken. Der sechste periodische Bericht ist eine gute Grundlage für die Bewertung der Durchsetzung der regionalpolitischen Ziele in der Union und zeigt, daß sich das Wachstum trotz aller Bemühungen nur ungleichmäßig vollzieht. Die Regionen Mitteleuropas weisen nach wie vor ein besonders schnelles Wachstum auf, das sich in den starken Wirtschaftszentren in einem Tempo vollzieht, welches über dem gesamteuropäischen Durchschnitt liegt, während viele südeuropäische und nördliche Regionen erheblich langsamer vorankommen.

Jetzt bedarf es einer tiefgreifenden Analyse zu der Frage, warum die Regionalpolitik nicht in allen Gebieten den gewünschten Erfolg hat. Liegt es an der Bürokratie oder sind die Unterschiede zwischen den Regionen, die großen Entfernungen, sehr kaltes oder heißes Klima, dünne Besiedlung und karge Bedingungen nicht ausreichend berücksichtigt worden? Wie gelingt es der Union, den Herausforderungen der globalen Entwicklung so zu begegnen, daß auch die schwächer entwickelten Regionen mithalten können? Wichtig ist auch, die Auswirkungen der Erweiterung auf die Strukturfonds und die Entwicklung der Gebiete in äußerster Randlage zu untersuchen. Hier dürfen sich die Mitgliedstaaten auch nicht ihrer Verantwortung entziehen. Einige Länder haben das Prinzip der Kofinanzierung verletzt und die nationalen Mittel für die Regionen gekürzt, während die regionalen Beihilfen der Union aufgestockt wurden. Das ging zu Lasten der Regionalpolitik.

Künftig muß auch über die Aufstellung von Indikatoren nachgedacht werden, durch die Maßnahmen zur rechten Zeit für den rechten Ort ausgerichtet werden können. Zum Beispiel ist die unkontrollierte Migration nicht ausreichend berücksichtigt worden. Auch in diesem Zusammenhang muß die entscheidende Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen als Motor für Beschäftigung und regionale Entwicklung hervorgehoben werden. Sehr wichtig ist die Einführung der modernsten Technik und des neuesten Know-how bei Unternehmen in Regionen mit Entwicklungsrückstand. Unsere Fraktion befürwortet die Annahme des vorliegenden Berichts. Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Kollegen! Bis heute ist es in der Regionalpolitik der Europäischen Gemeinschaft nicht gelungen, die bestehenden Unterschiede bei der Pro-Kopf-Leistung signifikant zum Ausdruck zum bringen. Die Lage ist ernst, denn es gibt heute sogar in der Europäischen Union einen offensichtlichen Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Armut, wie die äußerst besorgniserregende Tatsache beweist, daß die Arbeitslosigkeit in den von diesem Problem am stärksten betroffenen Regionen durchschnittlich 23,7-% erreicht, und diese Regionen decken sich mit Armutsgebieten, während in den 25 Regionen mit geringerer Arbeitslosigkeit, die den wohlhabenden Gebieten entsprechen, die Arbeitslosigkeit nur bei 4-% liegt.

Angesichts dieser Situation muß aus dem Bericht, den das Parlament annimmt, klar hervorgehen, daß Maßnahmen notwendig sind, die eindeutig auf die Bekämpfung der relativen Armut und der Arbeitslosigkeit gerichtet sind. Maßnahmen wie die für diese Zwecke angemessene Verwendung der Strukturfonds, die häufig unsachgemäß eingesetzt werden, und zwar mit zentralen staatlichen Politiken, die Modernisierung der Bereiche Telekommunikation und Kommunikation, indem man vor allem die am wenigsten entwickelten Regionen bis voraussichtlich 2007 in die transeuropäischen Eisenbahnnetze einbindet, die Berücksichtigung und Entwicklung der Agrar- und Fischereiressourcen und -kapazitäten dieser Länder, die oft gerade von den Politiken einer gleichgültigen Europäischen Union benachteiligt werden, die Förderung aktiver beschäftigungspolitischer Konzepte, hauptsächlich für Frauen und Jugendliche. Nur mit der konsequenten Durchführung solcher Maßnahmen wird es möglich sein, ein soziales und regionales Ungleichgewicht zu überwinden, das nicht das historische Ergebnis unabwendbarer Schwächen, sondern von Ausgrenzung und Wirtschaftspolitiken mit negativen Auswirkungen ist. Herr Präsident, Herr Kommissar! Der vorliegende Bericht des Kollegen Berend folgt genau der von der Europäischen Kommission bestimmten Strategie, indem die Frage der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit absolut in den Vordergrund gerückt wird. Übergreifende Zielsetzung der Strukturfonds, wie zum Beispiel verstärkte Schaffung von Beschäftigung, stärkere Gewährleistung der Chancengleichheit, Erhöhung der Dauerhaftigkeit von Beschäftigung und Entwicklung, werden nur am Rande erwähnt.

Diese Sichtweise erscheint mir ungerechtfertigt, und ich würde auch bitten, daß diese Punkte in dem siebten periodischen Bericht sehr viel stärker zum Tragen kommen. Das bedeutet nicht, daß ich nicht die Notwendigkeit von Wettbewerbsstärke sehe, um so mehr, als ich selbst Unternehmer in einem Ziel 1-Gebiet bin, und zwar in Brandenburg in der Bundesrepublik Deutschland, und sehr wohl die Sorgen und Nöte von klein- und mittelständischen Unternehmen kenne. In den Ziel 1-Regionen sind zeitlich befristete Maßnahmen parallel dazu unbedingt erforderlich, nämlich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, spezielle Programme für die Förderung von Frauenerwerbstätigkeit und Initiativen zur Förderung des Beginns von selbständiger Tätigkeit.

Sie werden durch geeignete Aktivitäten aus den Strukturfonds der Europäischen Union unterstützt. Allein die Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen kann die anvisierte Kohäsion zwischen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung niemals kompensieren, weil einfach die Grundlagen für einen selbsttragenden Aufschwung in diesen Ziel 1-Regionen fehlen. Und die Erfahrung, daß wirtschaftliche Entwicklung allein nicht dazu beiträgt, Arbeitslosigkeit abzubauen, untermauert doch die Tatsache, daß man mindestens 3-% Steigerung des Bruttosozialprodukts benötigt, um überhaupt zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Die ausschließliche Konzentration auf nachfrageorientierte, angebotsorientierte Wirtschaftpolitik kann so nicht funktionieren. Und wenn man die schon betreibt, muß man größtenteils Erweiterungsinvestitionen tätigen und weniger Rationalisierungsinvestitionen. Man muß das unbedingt koppeln mit einer nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik, damit wir überhaupt die Chance haben, die soziale Situation in diesen Gebieten zu verbessern.

In den Regionen sind diese Situationen sehr, sehr unterschiedlich. Das heißt, es bedarf eben auch einer Menge begleitender Maßnahmen, um dort überhaupt etwas machen zu können. Das wären zum Beispiel Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung, zur Weiterbildung, zur Wiedereingliederung von Menschen, die bereits aus dem Produktionsprozeß vertrieben worden sind, zur flexiblen Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitszeitformen, um persönliche und soziale Aspekte entschieden besser in Einklang bringen zu können und vielleicht auch die Erwerbstätigkeit von Frauen wieder zu fördern. Herr Präsident, mein Kompliment an den Berichterstatter für seinen detaillierten Bericht.

Mit den Strukturfonds soll im wesentlichen die wirtschaftliche und soziale Kohäsion zwischen den Regionen der Europäischen Union verbessert werden. Mit Hilfe von Investitionsanreizen verschiedenster Art bemüht sich die Europäische Union um eine Steigerung des BIP pro Kopf sowie um Beschäftigungswachstum.

Aus dem sechsten Periodischen Bericht über die Regionen kann man vorsichtig schlußfolgern, daß diese Anreize recht oft nicht den gewünschten Erfolg zeitigen. Die auf die Steigerung des Pro-Kopf-BIP in den Ziel-1-Regionen ausgerichteten Bemühungen führen nicht immer zu diesem Wachstum. Nicht eben ein befriedigendes Ergebnis in einer Zeit, die, vor allem in den letzten Jahren, von wirtschaftlichem Aufschwung geprägt war. Wie der Berichterstatter ausführt, ist außerdem eine Beschäftigungswirkung der Strukturmaßnahmen kaum zu spüren. Deshalb halte ich es für angezeigt, bei der Bewertung der Effizienz gemeinschaftlicher Beihilfen Zurückhaltung zu üben. Auch die Feststellung, daß die Unterschiede zwischen den Regionen in den Mitgliedstaaten sich mitunter sogar verschärfen, wirft ernste Fragen auf.

Mir erscheint es deshalb sinnvoll und notwendig, unsere Aufmerksamkeit, eben wenn es um Beschäftigungsanreize geht, sowohl auf die nationalen als auch auf die regionalen Behörden zu richten. Gerade sie kennen doch die Regionen in ihrem Verantwortungsbereich am besten. Indem sie maßgeschneiderte Programme für die jeweiligen Regionen entwickeln und dafür erforderlichenfalls Mittel bewilligen können, läßt sich ein größerer Effekt erzielen. Und darum geht es doch letztendlich.

Deshalb begrüße ich es, wenn die Kommission die praktische Ausarbeitung und die Durchführung von Maßnahmen den Mitgliedstaaten und Regionen überläßt. Es ist in diesem Zusammenhang ohnehin sicherlich auch sinnvoller, bei den Fördermitteln für die Regionen mehr Gewicht auf die Mitgliedstaaten zu legen. Mit der Verlagerung der Kriterien von den Regionen auf die Mitgliedstaaten können wir eine Menge künftiger Probleme vermeiden.

Zum Schluß möchte ich auf die Lage der mittel- und osteuropäischen Länder hinweisen. Wie aus dem Bericht hervorgeht, haben sie meist, insbesondere beim Pro-Kopf-BIP, einen signifikanten Rückstand zu den Ländern der Europäischen Union. In Anbetracht des in absehbarer Zeit geplanten Beitritts etlicher dieser Länder halte ich es für dringend geboten, die derzeitige Strukturpolitik zu überprüfen. Wie viele andere appelliere auch ich an die Kommission, zügig Reformvorschläge zu unterbreiten. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, Herr Kommissar! Nach genauem Studium des vorliegenden Berichts kommt man unzweifelhaft zu dem Schluß, daß das vorgegebene Ziel der Strukturpolitik nur teilweise erfüllt werden konnte. So hat u.-a. die Disparität zwischen den Regionen eher zu- als abgenommen, die Mitgliedstaaten selbst verzeichnen hier eine gewisse Annäherung. Ebenso konnten die Arbeitslosenzahlen in den am stärksten betroffenen Regionen kaum gesenkt werden, teilweise sind sie sogar gestiegen.

Ich frage mich also, woran es liegt, daß die Strukturfondsmittel nicht effizienter eingesetzt wurden. Selbst die Kumulierung von Geldern aus dem Kohäsionsfonds und den Strukturfonds hat nicht in allen Regionen und Ländern den gewünschten Erfolg gebracht. Nachdem europaweit das erklärte Ziel aller Politiker die Senkung der Arbeitslosigkeit ist, muß man die kritische Frage stellen, ob die angewandte Politik die richtige ist oder ob es nicht zweckmäßiger ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen durch entsprechende Maßnahmen wie gesteigerte Förderung von Forschung und Entwicklung, Verbesserung der Infrastruktur, Erhöhung des Ausbildungsniveaus zu stärken? Ernsthafte Strukturreformen und eine wettbewerbsfreundliche Steuer- und Abgabenpolitik sind die Bausteine eines erfolgreichen Wirtschaftsstandortes.

Wenn wir uns nicht den Vorwurf gefallen lassen wollen, eine kostenintensive Strukturpolitik zu betreiben, die in der Frage der Beschäftigung nichts nachhaltig bewegt, müssen die bisherigen Maßnahmen hinterfragt werden. Erfolgreich ist die Strukturpolitik der Union dann, wenn es gelingt, ausreichend Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitslosenquote signifikant sinkt. Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr verehrte Kollegen! Mein Dank gilt dem Berichterstatter für die Behandlung dieses sehr wichtigen Themas. Die Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Lage ist schließlich entscheidend dafür, wie die Bürger Europas den Erfolg unserer Arbeit bewerten. Für die Glaubwürdigkeit der EU sind die Probleme, mit denen die Menschen tagtäglich zu kämpfen haben, von entscheidender Bedeutung. Wir müssen zugeben, daß die EU die Entwicklung der ärmeren Länder bereits - nach meinem Dafürhalten sogar sehr großzügig - unterstützt hat. Wenn ich mir vor Augen halte, wie es in Portugal und Griechenland aussah, als ich diese Länder vor 25 Jahren zum ersten Mal bereiste, dann ziehe ich den Hut vor der EU oder, wie die Franzosen sagen: -"coup de chapeau-‘.

Die EU hat diesen Respekt wirklich verdient. In den Ländern selbst gibt es aber nach wie vor zu große Unterschiede zwischen armen und reichen Regionen. Was sind die Folgen? Die Menschen reagieren, indem sie mit den Füßen abstimmen und ihre Heimat verlassen. So müssen wir für dieselben Menschen desselben Landes mehrfach Schulen, Krankenhäuser und die gesamte Infrastruktur neu bauen. Das ist eine sehr teure Angelegenheit und führt darüber hinaus zu großen sozialen Problemen. Die meisten Menschen würden jedoch gern dort wohnen bleiben, wo sie geboren sind, wenn ihnen die Möglichkeit dazu geboten würde, also wenn sie Arbeit hätten. Wir müssen ihnen diese Möglichkeit geben. Es geht um eine moralische Pflicht, die der EU und uns allen auferlegt ist.

Eine Lösung sehe ich in einer spürbaren Förderung des Unternehmertums. Darunter verstehe ich allerdings nicht nur, ein Unternehmen zu besitzen, sondern den Willen, ein Unternehmen zu führen. Ich meine eine Haltung, die den Menschen veranlaßt, in seinem Leben voranzukommen, sei es als Arbeitnehmer, Unternehmer oder Beamter. Wie sieht eine gerechte Gesellschaft aus? Es handelt sich um eine Gesellschaft, in der auch ein Mensch aus bescheidenen Verhältnissen vorankommen kann, damit es seine Kinder etwas leichter haben. Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit einer positiven Entwicklung der Regionen, denn die Menschen engagieren sich und arbeiten, wenn die Bedingungen dafür geschaffen sind. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß wir in dieser Beziehung von Amerika lernen sollten, wo Fleiß noch immer in Mode ist und Erfolg einen Beweis für Kompetenz darstellt und nicht Gegenstand von Neid wird, wie das bei uns in Europa der oft Fall ist. Herr Präsident, Herr Kommissar Barnier, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da mir nur sehr wenig Zeit zur Verfügung steht, komme ich gleich zur Sache. Zunächst eine Feststellung: Die Früchte des Wachstums sind innerhalb der Union nicht gerecht verteilt. Ein Beispiel sind die Regionen in äußerster Randlage, wo die Arbeitslosigkeit immer noch dramatische Ausmaße aufweist. In Réunion beträgt die Arbeitslosenrate zum Beispiel 37-%. Diese Lage ist nicht konjunkturell, sondern strukturell bedingt. Sie ergibt sich aufgrund unserer Entfernung, unserer Insellage, kurz, unsere Eigenheit schafft diese Situation.

Um Abhilfe zu schaffen, ist in Artikel 299 Absatz 2 des Amsterdamer Vertrages das Prinzip einer spezifischen Ausnahmebehandlung vorgesehen worden. Nun gilt es, dieses Prinzip in die Tat umzusetzen. Das für Dezember 1999 angekündigte Papier der Kommission wurde zunächst auf Januar und dann auf Februar verschoben, und die ersten Überlegungen stimmen mich nicht optimistisch.

Deshalb appelliere ich an den Rat und die Kommission. Bei der Steuerpolitik, den staatlichen Hilfen, den Strukturfonds, beim Schutz der einheimischen Produktion bedarf es dringend konkreter, kühner und ehrgeiziger Maßnahmen. Denn sonst bleiben Konvergenz und Kohäsion für uns leere Worte, und es steht zu befürchten, daß die in unseren Regionen betriebene Strukturpolitik trotz der hohen eingesetzten Mittel mit einem Mißerfolg endet. Herr Präsident, wie meine Vorredner möchte auch ich Herrn Berend danken und zu dieser ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen. Wie beim letzten Mal werden die äußerst kompetente und genaue Analyse, die darin enthaltenen Empfehlungen sowie Ihre Ausführungen, meine Damen und Herren, der Kommission im allgemeinen und dem für Regionalpolitik zuständigen Kommissar im besonderen bei der Programmplanung der Fördermittel für die Jahre 2000-2006 hilfreich sein.

Zunächst, Herr Berichterstatter, ein paar Worte zu Ihrer Einschätzung des Sechsten Periodischen Berichts. Sie haben auf die hohe Qualität dieses Berichts verwiesen und haben, wenn ich mich nicht irre, sogar geschrieben, daß dieser im Vergleich zu seinen Vorgängern eine echte Verbesserung darstelle. Im Namen aller Bediensteten der Kommission und meiner Vorgängerin, Frau Wulf-Mathies, möchte ich Ihnen sagen, daß wir diese Beurteilung durch Sie und durch das Parlament gerne zur Kenntnis genommen haben. Es ist richtig, Herr Berend, daß die Kommission besonders bemüht war, in diesem Sechsten Periodischen Bericht die unternommenen Anstrengungen deutlich zu machen und die Analyse der vorgelegten Daten in qualitativer Hinsicht zu verbessern. Ich denke insbesondere an das Kapitel 2.1 des Berichts, in dem die Kommission ausführlich auf die Definition von regionaler Wettbewerbsfähigkeit eingeht und untersucht, inwiefern diese Wettbewerbsfähigkeit durch Faktoren, auf die einige von Ihnen, Herr Markov und Frau Raschhofer, mit Nachdruck verwiesen haben, gefördert, verbessert, beeinflußt werden kann. Ich denke an technologische Forschung und Entwicklung, an Ausstattung und Qualität von Infrastrukturen, an das Potential der Humanressourcen, an die kleinen und mittleren Unternehmen, an ausländische Direktinvestitionen. So viel zur Qualität.

Mit den allgemeinen Punkten, denen Ihr Haus bereits zugestimmt hat, möchte ich mich nicht lange aufhalten, Herr Berichterstatter, deshalb kurz im Telegrammstil: Der erste Punkt betrifft die Verwertbarkeit der Schlußfolgerungen dieses Berichts hinsichtlich der Ausarbeitung der Prioritäten der neuen Regionalpolitik, insbesondere im Hinblick auf die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die Programmierungsunterlagen. Zweiter Punkt: die Partnerschaft, die vielen von Ihnen sehr wichtig ist, die Rolle der lokalen und regionalen Behörden, des privaten Sektors, der Sozialpartner, der Bürgerinitiativen und der lokalen betreuenden Körperschaften. Ich werde sehr genau darauf achten, ob bezüglich der Partnerschaft die Bestimmungen der allgemeinen Strukturfondsverordnung richtig angewendet werden. Dritter Punkt: Wachstum muß mehr Beschäftigung generieren - auch wenn, wie Herr van Dam vorhin darauf hingewiesen hat, hier vorrangig die Mitgliedstaaten in der Pflicht sind. Wenn wir von der Verantwortung der Mitgliedstaaten, wie auch vom Sinn oder der Effizienz dieser Regionalpolitik sprechen, müssen wir von den derzeit herrschenden Verhältnissen ausgehen.

Herr Fruteau sagte vorher, daß die Früchte des Wachstums ungleich verteilt seien. Doch zunächst, Herr Abgeordneter, müssen wir dafür sorgen, daß es überhaupt ein Wachstum gibt und daß wir insgesamt aus der Phase der Stagnation bzw. Rezession herauskommen. Sie werden nun sagen, Wachstum oder Mangel gilt eben nicht für alle. Ich bin mit Ihrer Einschätzung einverstanden: Wenn es Wachstum gibt, muß dieses besser aufgeteilt werden. Doch was noch problematischer ist und was den entfernten Regionen, den Regionen in äußerster Randlage oder Insellage noch mehr schadet, ist die Tatsache, daß es in den letzten beiden Jahrzehnten eben kein Wachstum gegeben hat.

Vierter Punkt, auf den Frau Hedkvist Petersen gerade hingewiesen hat: die Förderung einer Politik der Chancengleichheit für Frauen sowie für Jugendliche. Fünfter Punkt: die Bedeutung und Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen, auf die Herr Vatanen eben mit aller Deutlichkeit verwiesen hat. Schließlich: die positiven Auswirkungen auf die nationalen Einrichtungen, die für die Verwaltung der Strukturfondsmittel verantwortlich sind, die Motivation der Beamten, die die Mittel verwalten, auch wenn dies manchmal kompliziert ist, und die Bedeutung einer weiteren Verbesserung der Bewertungs-, Betreuungs- und Kontrollsysteme der Kommission. Ich kann dem Europäischen Parlament diesbezüglich mitteilen, daß ich Mitte des Jahres 2000 beabsichtige, mit den nationalen und regionalen Behörden ein Seminar über eben diese Frage der Bewertung der Verfahren für den Austausch von bewährten Praktiken bei der Verwaltung von Strukturfondsmitteln zu veranstalten.

Jetzt, Herr Berend, komme ich zu einigen spezifischen Punkten. Sie haben den Wunsch geäußert, daß die Fördergebiete schnell festgelegt werden. Wir sind gerade dabei, die Einteilung abzuschließen. Morgen wird die Kommission über vier weitere Länder entscheiden, und sehr bald, so hoffe ich, wird auch Italien an die Reihe kommen. Hier kommen wir also Ihrem Wunsch nach, denn alle Länder mit Ziel-2-Gebieten werden in Zonen eingeteilt. Was die in Ihrem Bericht angesprochene Schattenwirtschaft anlangt, weiß ich, daß die Analyse und die Erstellung von einschlägigen Statistiken von der Zuverlässigkeit der Daten abhängen, und wie Herr Cocilovo ausführte, besteht hier ein Problem hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Daten. Diese werden bei der BIP-Statistik sowie bei Arbeitskräfteerhebungen in gewisser Weise berücksichtigt. Auf jeden Fall möchte ich hervorheben, daß Eurostat bemüht ist - und dies in Zukunft auch sein wird -, die Qualität seiner statistischen Daten zu verbessern.

Wie Herr Aparicio Sánchez haben Sie, Herr Berend, bedauert, daß eine Reform des Fischereisektors fehlt. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, daß dieser Sektor, der mich persönlich sehr interessiert, klein ist - was nicht bedeutet, daß er zu vernachlässigen ist - und sich auf nur sehr wenige Regionen konzentriert, was eine Analyse unter regionalen Gesichtspunkten nicht gerade erleichtert. Diese Art der Analyse eines Sektors gehört eher in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Fischerei, für die Kollege Fischler verantwortlich zeichnet. Ich möchte Ihnen aber versichern, daß die Kommission bemüht sein wird, eine solche Analyse in den zweiten Kohäsionsbericht aufzunehmen, der mir für derartige Belange der geeignetere Rahmen zu sein scheint.

Viele Ihrer Äußerungen, meine Damen und Herren, bezogen sich auf Punkte, die in den zweiten Kohäsionsbericht aufgenommen werden sollen, und Ihr Berichterstatter hat einige dieser Punkte aufgegriffen. Zunächst kann ich Ihnen versichern, daß die Zusammenlegung des Periodischen Berichts und des Kohäsionsberichts zu keinem Verlust an Informationen oder zu einem Nachlassen des Interesses für den Inhalt des Kohäsionsberichts führt, der für mich, Herr Berichterstatter, ein sehr wichtiges Instrument darstellt - nicht nur, um in knapper und transparenter Art darüber zu berichten, was gemacht wurde oder um die zukünftigen Leitlinien zu untersuchen und zu bewerten, sondern auch, um mit den Bürgern, mit ihren gewählten Vertretern, mit Ihnen, eine öffentliche Aussprache über unsere Regionalpolitik und über das, was eines Tages eine europäische Raumordnungspolitik werden könnte, zu führen.

Jedenfalls konnte ich feststellen, daß Sie den Wunsch haben, folgende Punkte in den Bericht aufzunehmen: Definition, Erfassung und Analyse von repräsentativen Indikatoren für die Region und alle Länder Mittel­ und Osteuropas; ein Kapitel über die Inseln und die Regionen in äußerster Randlage, die Sie mehrfach angesprochen haben, insbesondere Frau Sudre und Herr Fruteau; Analysen der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen in den Ländern Mittel- und Osteuropas - das ist die große Herausforderung der kommenden Jahre für uns, für Sie, für die Kommission; schließlich noch grenzüberschreitende Aspekte. Bei all diesen Punkten werde ich bestrebt sein, Ihren Empfehlungen zu folgen.

Dann will ich noch einige politische Schlußfolgerungen ansprechen, die Ihnen nicht neu sind, auf deren wichtigste Punkte ich aber dennoch kurz eingehen möchte.

Meine Damen und Herren, hinsichtlich einer Annäherung der tatsächlichen Verhältnisse sind bedeutende Fortschritte erzielt worden, insbesondere in den vier Kohäsionsländern, aber auch - und ich sage das ganz offen, Herr Pohjamo - in den Ziel-2-Regionen, wo gewisse Entwicklungsrückstände aufgeholt worden sind, insbesondere im Bereich Infrastruktur. Das ist der erste politische Aspekt.

Zweiter politischer Aspekt: Die Strukturfonds erbringen für diesen Annäherungsprozeß einen wichtigen Beitrag und werden diesen auch in Zukunft leisten. Sämtliche makroökonomischen Modelle, mit denen wir arbeiten, zeigen, daß in den letzten zehn Jahren mehr als ein Drittel der in den rückständigen Regionen erreichten Konvergenz ohne die Strukturfonds nicht erreicht worden wäre. Ich nehme aber sehr wohl zur Kenntnis, daß Sie - Frau Sudre, Herr Fruteau oder auch Herr Nogueira Román - insbesondere für die Regionen in äußerster Randlage feststellen, daß - und dies ist mein dritter Aspekt - hinsichtlich einer Verbesserung der Beschäftigungswirksamkeit des Wachstums, der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, die in vielen unserer Regionen unerträgliche Ausmaße angenommen hat, der Integration von Frauen und Jugendlichen in den Arbeitsmarkt noch viel zu tun bleibt.

Zum vierten politischen Aspekt, der Erweiterung der Union: das große politische und humanistische Projekt für unsere Institutionen, gleichzeitig die große Herausforderung für eine Kohäsionspolitik in Europa - ein Punkt, auf den auch Herr van Dam hingewiesen hat. Ich glaube, daß sich mit Berlin und mit den uns zur Verfügung stehenden Finanzinstrumenten bereits eine Politik abzeichnet, die sich für die ersten Länder, die zu unserer Gemeinschaft stoßen werden, zu einer Kohäsionspolitik entwickeln könnte. Ich denke hier insbesondere an das strukturpolitische Instrument zur Beitrittsvorbereitung, für dessen Umsetzung in den kommenden Wochen ich verantwortlich zeichnen werde.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, kaum hat unsere neue Programmierungsphase begonnen, und schon denken wir, Sie und ich gemeinsam, über die Auswirkungen der Erweiterung der Union, über unsere Strukturpolitik nach. Dieser Sechste Periodische Bericht, den Sie, Herr Berend, insgesamt positiv beurteilt haben, ist für uns, für mich, eine gute Grundlage für weitere Überlegungen. Haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag zu der laufenden Diskussion über die nächsten Leitlinien sowie über die richtige Anwendung der Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000-2006. Vielen Dank, Herr Kommissar.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

(Die Sitzung wird um 20.25 Uhr geschlossen.)